Nicht alle Polizeischüler bekommen gratis Öffi-Tickets

Seit 1. Juni 2023 bekommen alle Polizeischüler kostenlos ein Klimaticket bzw. eine Dauerfahrkarte (etwa ein Jahresticket der Wiener Linien). Bezahlt wird das vom Innenministerium (BMI). Hintergrund der Maßnahme ist eine Rekrutierungsoffensive.
Bei der Auszahlung der Öffi-Tickets dürfte es laut Walter Strallhofer, sozialdemokratischer Polizeigewerkschafter (FSG), aber in Einzelfällen Komplikationen geben. Vier Personen hätten sich bereits an ihn gewandt.
„Das Klimaticket muss sofort und an alle ausbezahlt werden. Das Innenministerium sollte schon an der Umsetzung der Rekrutierungsmaßnahmen interessiert sein“, sagt der Gewerkschafter.
Geld wieder abgebucht
In einem Fall etwa arbeitete eine junge Frau im Verwaltungsdienst der Landespolizeidirektion Wien, bevor sie am 1. September ihre Ausbildung als Polizeischülerin begann. Dort sei den angehenden Beamten und Beamtinnen nahe gelegt worden, sich ein Öffi-Ticket zu kaufen, da dieses für Polizeischüler gratis wäre. Die Polizeischülerin schickte dann wie gefordert das Ticket mit der Rechnung an die Personalabteilung und erhielt auch eine erste Raten-Zahlung zurück.
Einen Monat später wurden ihr die 120 Euro aber wieder abgezogen, mit der Begründung, sie sei „wegen ihrer Tätigkeit im Verwaltungsdienst nicht anspruchsberechtigt“. Die junge Frau forderte eine Rückerstattung der Kosten, da sie das Ticket nicht erworben hätte, würde es nicht vom Innenministerium bezahlt werden. Leider sei dies gesetzlich in dem Erlass so geregelt, hieß es in einem Antwortschreiben. Mitarbeiter, die zum ersten Mal ein Arbeitsverhältnis ab 1. Juni vergangenen Jahres mit dem BMI eingingen, erhalten die Kosten rückerstattet. „All jene, die davor bereits eingetreten sind oder nur die Position gewechselt haben, können die Kosten nicht rückerstattet bekommen“, hieß es weiter.
Kostenersatz bei bereits erworbenem Klimaticket möglich
Diese Information dürfte jedoch nicht der Wahrheit entsprechen, wie eine KURIER-Anfrage an das BMI ergab. „Hat eine Person ein Verwaltungspraktikum im Bereich der Landespolizeidirektionen absolviert und entscheidet sich anschließend für eine Karriere im Exekutivbereich, so steht auch als Polizeischüler die Möglichkeit des Kostenersatzes eines Klimatickets zur Verfügung, da es sich dabei um ein neuerliches und nicht gleichartiges Ausbildungsverhältnis handelt“, hieß es vonseiten des Innenministeriums.
Mit Stand Februar wurde rund 510 Bediensteten ein Kostenersatz ausbezahlt. Für Personen, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns bereits auf eigene Kosten ein Ticket erworben haben, gibt es die Möglichkeit auf eine aliquote Vergütung. „Um Ungereimtheiten aus dem Weg zu schaffen, werden wir bei der kommenden Sitzung aller Personalstellen noch einmal klären, unter welchen Bedingungen wer Anspruch auf eine Rückerstattung hat“, hieß es vom BMI.
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