Nebensache Gebühren
Zwei Juristen, drei Meinungen: Die Frage, ob die Universitäten tatsächlich ab März eigenständig Studiengebühren einheben dürfen, falls sich die Regierung nicht auf ein neues Gesetz einigt, könnte nur der Verfassungsgerichtshof eindeutig klären. Das heißt: Falls sich ein Rektor traut, auf Basis einer (sehr schlüssigen) Expertenmeinung Beiträge einzuheben.
Das koalitionäre Hickhack um rechtliche Details zeigt eines deutlich: In dieser Regierung wird es wohl keine vernünftige Regelung zu Studiengebühren geben. Dazu ist die SPÖ - der als Antwort auf Töchterles Schachzug nicht mehr eingefallen ist, als einen angesehenen Juristen zu diskreditieren und dann selbst ein Gutachten zu bestellen - zu sehr in der Illusion des für alle freien und von niemandem bezahlten Uni-Paradieses gefangen.
Ein Grund mehr, sich den für die Unis wirklich wichtigen Fragen zuzuwenden, die im Schatten der leidigen Gebühren-Debatte seit Jahren ungelöst bleiben: Die Unis brauchen Geld, viel Geld - mehr als Studienbeiträge je bringen könnten und auch mehr als eine Töchterle-Milliarde für drei Jahre. Und: Der Zugang muss geregelt werden.
Das sollte selbst die SPÖ ganz ohne Gutachten einsehen; dafür reicht ein Blick in die Hörsäle.
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