Der Mann musste sich deshalb vor der Disziplinarkommission im Bundeskanzleramt verantworten. Es war das erste einschlägige Vergehen, seitdem das Verteidigungsministerium eine Null-Toleranz-Politik gegenüber derartigem Extremismus erlassen hat.
Keine Entlassung für "Unfug"
Ursache war ein Urteil gegen einen Kärntner Unteroffizier, der jahrelang privat in einer selbstgebastelten SS-Uniform spazieren ging und Kollegen in der Wiener Kaserne oder am Sportplatz den Hitlergruß zeigte.
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Der Berufssoldat wurde daraufhin zu 4.968 Euro verurteilt, aber nicht entlassen. Der KURIER-Bericht über das milde Urteil schlug enorme Wellen - mehrere Minister und Bundespräsident Alexander van der Bellen übten scharfe Kritik.
Bei der deutschen Bundeswehr etwa wurden innerhalb von zwei Jahren 100 Soldaten wegen NS-Vergehen entlassen, in Österreich sind hingegen drei Berufssoldaten trotz Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung weiter im Dienst.
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Im vergangenen Oktober setzte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) deshalb eine Expertenrunde ein, die so etwas künftig verhindern soll. Der neue Fall um den Unteroffizier und die Verbreiterung von NS-Videos war der erste seit Ankündigung des verschärften Vorgehens.
Der Disziplinaranwalt des Heeres sah jedenfalls erneut keinen Entlassungsgrund und forderte 4.000 Euro Geldstrafe.
Die oberste Disziplinarbehörde sah sogar das als zu streng an. Der Personalvertreter und Ausbildner wurde nur zu 3.000 Euro wegen "nationalsozialistischen Unfugs" (so der Titel des Urteils) verurteilt.
Der Heeresmitarbeiter solle "das milde Urteil als Vertrauensvorschuss sehen", heißt es. Das Ministerium sah keinen Grund dagegen zu berufen, weshalb das Urteil rechtskräftig und die Suspendierung aufgehoben ist.
150 Euro Strafe für Hitler-Bild
Gar nur 150 Euro kostete einen Oberwachtmeister sein "NS-Unfug". Der Unteroffizier im Militärkommando hatte einem Kollegen SS-Sprüche und Hitler-Bilder geschickt. Auch hier gab man einen "Vertrauensvorschuss", wie es in dem Urteil heißt.
Laut Bundesheer-Sprecher Michael Bauer läuft derzeit ein drittes Disziplinarverfahren, bei dem man aber noch auf die Bestätigung des Strafurteils erster Instanz wartet. Über das Urteil hinausgehende Maßnahmen - wie eine Versetzung - seien jedenfalls nicht möglich.
Die Arbeit der Tanner-Kommission sei jedenfalls noch im Laufen. Ob die aktuellen Urteile tatsächlich eine Null-Toleranz-Politik widerspiegeln, wollte Bauer nicht kommentieren. Jeder Fall werde aber direkt an die Ressortchefin gemeldet.
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