Stallpflicht ab heute: Vogelgrippe-Fälle im Tierpark Haag und im Seewinkel

Stallpflicht ab heute: Vogelgrippe-Fälle im Tierpark Haag und im Seewinkel
Land Oberösterreich verhängt Stallpflicht in Regionen nahe der Grenze zu NÖ. Vogelgrippe auch in Kärnten und Burgenland.

In mehreren Bundesländern wurde in den vergangenen Wochen bei Wildvögeln Vogelgrippe nachgewiesen. So auch in Niederösterreich im Tierpark Haag, grenznah zu Oberösterreich, ebenso im Burgenland und in Kärnten

Rund um diesen Ausbruch wird daher ein Gebiet mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, in welchem besondere Biosicherheitsmaßnahmen wie die Stallpflicht gelten.

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Die Vogelgrippe betrifft sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände und kann zu großen Verlusten im Tierbestand führen. Um den oberösterreichischen Geflügelbestand vor der Vogelgrippe bestmöglich zu schützen, wurden vom Gesundheitsministerium Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt, informiert das Land Oberösterreich. Dabei handelt es sich in Oberösterreich um die folgenden Gemeinden:

Baumgartenberg, Mauthausen, Mitterkirchen im Machland, Naarn im Machland und Saxen im Bezirk Perg, Dietach im Bezirk Steyr-Land, die Stadt Steyr und Enns und Kronstorf im Bezirk Linz Land

In diesen Gebieten gilt Stallhaltungspflicht für Geflügelbetriebe. Geflügel muss in Stallungen oder in geschlossenen Haltungseinrichtungen gehalten werden, die zumindest oben abgedeckt sind. 

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Für Betriebe oder private Haltungen mit weniger als 50 Stück Geflügel gibt es eine Ausnahme von der Stallhaltepflicht, wenn Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, informiert das Land OÖ in einer Aussendung. 

Das gesamte restliche Bundesland Oberösterreich gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. In diesen Gebieten gilt keine Stallhaltungspflicht. Die Einhaltung besonderer Biosicherheitsmaßnahmen ist für Geflügelhaltungen vorgeschrieben, damit der Bestand vor der Vogelgrippe bestmöglich geschützt werden kann.

14 tote Kraniche im Burgenland

Stallpflicht für Geflügel gilt ab dem heutigen Dienstag auch in weiten Teilen des Burgenlands. Grund ist ein Vogelgrippe-Ausbruch im Nordburgenland, die Krankheit wurde bei 14 Kranichen nachgewiesen.

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Als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko gelten ab sofort die gesamten Bezirke:

  • Neusiedl am See
  • Mattersburg
  • Güssing 
  • Jennersdorf
  • Sowie die Freistadt Rust

Die Stallpflicht gilt weiters in acht Gemeinden im Bezirk Oberpullendorf (Drassmarkt, Kaisersdorf, Markt St. Martin, Neutal, Steinberg Dörfl, Stoob, Unterfrauenhaid und Weingraben) und in neun Gemeinden im Bezirk Eisenstadt-Umgebung (Breitenbrunn, Donnerskirchen, Hornstein, Leithaprodersdorf, Mörbisch, Neufeld an der Leitha, Oggau, Purbach und Wimpassing).

62 Kärntner Gemeinden betroffen

In Kärnten sind alle Geflügelhaltungen ab 50 Tieren in 62 Kärntner Gemeinden sowie in den beiden Statutarstädten Klagenfurt und Villach betroffen. Sie werden in der aktuellen Verordnung als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. Betriebe und Hobbyhaltungen in der entsprechenden Größe, die sich in diesen Gebieten befinden, müssen ihre Tiere in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen.

Kontakt Geflügel und Wildvögel vermeiden

Erhöhte Vorsicht ist jedoch auch in allen übrigen Gebieten, die nicht von der Stallhaltepflicht erfasst sind, geboten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind auch hier unbedingt zu verhindern, etwa durch Fütterung und Tränkung im Stall, da die Aviäre Influenza für Hausgeflügel hochansteckend ist.
 

Nach der Zuspitzung der Lage in den genannten Bundesländern, sieht auch das Land Tirol die Gefahr steigen, "dass das Virus von der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände eingetragen wird. Die Landesveterinärdirektion ruft deshalb GeflügelhalterInnen die bereits in ganz Österreich geltenden Vorsorgemaßnahmen in Erinnerung. 

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, tot aufgefundene wildlebende Wasser- und Greifvögel umgehend bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Die Meldepflicht gilt nicht für Singvögel.

Bisher ein Fall in Tirol, Ampel könnte auf Rot schalten

In Tirol wurde Mitte November bei einem in Tarrenz (Bezirk Imst) tot aufgefundenen Kranich das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. In der aktuellen Vogelgrippe-Saison ist dies in Tirol der bislang einzige nachgewiesene Fall.

„Sollten die Nachweise weiter zunehmen, ist davon auszugehen, dass auch in Tirol die Ampel von Orange auf Rot geht und die Gemeinden in der Inntalfurche von Ebbs bis Telfs sowie die Achenseeregion als ‚Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko‘ eingestuft werden“, erklärt der Tiroler Landesveterinärdirektor Josef Kössler

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