Strafe für Sex ist „gegen die Menschenrechte“

Das Gericht in Dubai: Hier wird Ende Februar entschieden, ob die 29-jährige Wienerin angeklagt wird
Amnesty übt Kritik an Gesetzeslage in Dubai. Entscheidung über Wienerin erst Ende Februar.

Die 29-jährige Wienerin kam als mutmaßliches Opfer in Dubai in die Polizeistation. Sie wollte eine Vergewaltigung anzeigen. Nach der Einvernahme saß sie drei Tage in Haft: Gegen die Studentin wird wegen außerehelichem Sex und Alkoholisierung ermittelt, über einen Prozess entscheidet der Dubai Court Ende Februar. Nun übt auch Amnesty International im KURIER Kritik am Vorgehen Dubais. Die wichtigsten Punkte des Falls:

Hat die Frau nach dem Vorfall richtig reagiert?

Natürlich, müsste man meinen. Sie ging zur Polizei, um ihren Peiniger anzuzeigen. Das ist die Theorie, Standard in jedem Rechtsstaat. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine Anzeige wegen Vergewaltigung in den Emiraten für eine Frau existenzbedrohend werden kann. Opfer werden rasch kriminalisiert, indem ihnen das Delikt „außerehelicher Beischlaf“ unterstellt wird. In einer ähnlichen Situation war eine Norwegerin, die von einem Arbeitskollegen vergewaltigt wurde. Dass „außerehelicher Beischlaf“ ein Vergehen darstellt, ist für Heinz Patzelt von Amnesty International „ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte“. Der Grund dafür sei die „absurde Sexualmoral und -gesetzgebung der herrschenden Klasse“.

Wie hilft das österreichische Außenamt?

Hinter den Kulissen laufen enorme Anstrengungen: Vor Ort kümmert sich ein Vertrauensanwalt um das Opfer, den die Botschaft vermittelt hat. Vom Geschick des Botschafters und seinen Kontakten hängt viel ab. Eine Vorsprache bei Diplomaten des Emirates gab es bereits, dem Außenminister wird regelmäßig berichtet, außerdem tagt ein Krisenstab am Minoritenplatz. Allerdings ist es für Österreich nicht so einfach, hochrangige Gesprächspartner zu finden. Als letztes Druckmittel bliebe die Visafreiheit für Emiratis, die derzeit mit der EU verhandelt wird. Laut gut informierten Kreisen ist das aber bereits so gut wie paktiert.

Warum kann das Opfer nicht ausreisen?

Der 29-Jährigen wurde der Pass abgenommen. Das ist das übliche Prozedere, wenn ein Ausländer verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Eine Ausreise ist unmöglich. Und selbst über die grüne Grenze gibt es kein Entkommen, denn die Nachbarstaaten haben Auslieferungsabkommen mit den Emiraten abgeschlossen.

Was ist mit dem mutmaßlichen Vergewaltiger?

Laut informellen Quellen wurde ihm der Pass abgenommen, und er darf das Land nicht verlassen. Derzeit gilt er nur verdächtig, außerehelichen Beischlaf betrieben zu haben. Deshalb droht ihm – wie der Österreicherin – eine Haftstrafe.

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