Obwohl sie auf Instagram Videos geteilt hat, in denen kleine Mädchen Puppen köpfen. Und die sie selbst mit den Worten: „Mein Kind, eines Tages, In scha- Allah“ kommentiert hat.
Konkret geht es um den Fall einer 19-jährigen Türkin. Auf ihrem Instagram-Profil hatte sie im Mai 2022 Videos öffentlich und für jeden einsehbar geteilt.
"Islamischen Staat" verherrlicht
Videos, auf denen vollverschleierte kleine Mädchen zu sehen waren, die Puppen köpften und dabei auf Arabisch den IS-Slogan „Der Islamische Staat bleibt bestehen und expandiert“ von sich gaben. Die Angeklagte selbst, kommentierte die Videoclips wie eingangs beschrieben.
Die junge Frau wurde am Donnerstag vergangener Woche schließlich wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung nach Paragraf 278b schuldig gesprochen. Und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten bedingt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die 19-Jährige bekannte sich schuldig.
Berufsverbot unmöglich
Arbeiten als Kindergartenhelferin darf sie allerdings weiter. Wie auch der Vizepräsident des Landesgerichts Linz, Walter Eichinger, im KURIER-Gespräch bestätig: „Rechtlich wäre ein Berufsverbot gar nicht möglich gewesen. Dieses kann vom Richter nur ausgesprochen werden, wenn es sich um eine Tat gegen Leib und Leben, die sexuelle Integrität oder gegen die Freiheit handelt.“ Geregelt ist dies in Paragraf 220b Strafgesetzbuch. Und wird etwa immer wieder bei Sexualdelikten angewandt.
In welchem Kindergarten die junge Frau tätig ist, wurde vonseiten des Landesgerichts Linz nicht kommentiert. Möglich wäre allerdings, dass die Einrichtung gar nichts von der rechtskräftigen Verurteilung der Kindergartenhelferin weiß. „Da die Betroffene zum Tatzeitpunkt noch eine Jugendliche war, fällt die Tat unter die sogenannte beschränkte Auskunft nach dem Tilgungsgesetz“, erklärt Eichinger.
Gemeint ist damit: Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen scheinen Strafen bis zu sechs Monaten nicht außerhalb der Strafverfolgungsbehörden auf. Bei Erwachsenen liegt die Grenze bei drei Monaten. Einzig Polizei und Staatsanwaltschaft sind also informiert, nicht aber der Arbeitgeber.
Kommentare