Nach Schüssen eines Ex-FPÖ-Politikers: Verfahren teils eingestellt

Symbolbild
Staatsanwaltschaft Salzburg stellte Ermittlungen wegen Schüsse im Garten ein. Weiteres Verfahren wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit noch anhängig.

Die Ermittlungen gegen einen Ex-FPÖ-Kommunalpolitiker aus dem Flachgau wegen des Abfeuerns von Schüssen in seinem Garten im Sommer 2019 sind jetzt von der Staatsanwaltschaft Salzburg eingestellt worden. Allerdings ist gegen den Mann noch ein weiteres Verfahren wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit anhängig. Er soll im Herbst 2019 Farb- und Metallkugeln aus einer CO2-Waffe abgegeben haben.In beiden Fällen wurde niemand verletzt.

Der erste Fall betrifft einen Aufsehen erregenden Vorfall am 12. Juli 2019 im Flachgau: Der damalige FPÖ-Politiker soll in betrunkenem Zustand vom Balkon seiner Wohnung 29 Schüsse in seinen Garten abgegeben haben. Er stellte sich laut eigenen Angaben die Gesichter von Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Sebastian Kurz vor und schoss in die Sträucher.

Angeblich hat der damals 57-Jährige aus Wut über die Absetzung von Innenminister Herbert Kickl und eines Pfarrers geschossen. Der Vorfall löste einen Polizeieinsatz mit Unterstützung der Cobra aus. Der Mann wurde nach dem Vorfall von der Partei ausgeschlossen. Im August legte er sein Mandat in der Gemeindevertretung zurück.Die Staatsanwaltschaft Salzburg leitete Ermittlungen gegen den Ex-Politiker wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit ein. Die Einstellung des Strafverfahrens bezüglich der Schüsse vom Sommer sei deshalb erfolgt, "weil keine konkrete Personengefährdung vorlag", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Christoph Rother, am Mittwoch auf Anfrage der APA.

Allerdings ist gegen den ehemaligen Kommunalpolitiker noch ein Strafverfahren wegen eines Vorfalls im November 2019 im Flachgau anhängig. Der Beschuldigte soll mit einer CO2-Waffe hantiert und Farb- und Metallkugeln gegen ein Fahrzeug und ein Haus geschossen haben. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Eigenschaft der Waffe, ob und in wieweit eine einfache oder schwere Sachbeschädigung vorliegt und ob eine konkrete Personengefährdung gegeben war. "Die Schadenssumme ist noch unklar", sagte Rother.

 

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