Nach Kuh-Urteil blüht das Ende des Almsommers
Das Handy von Tirols Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger steht seit Donnerstagabend nicht mehr still. Da wurde das mit Spannung erwartete Urteil in einem Zivilprozess nach einer tödlichen Kuh-Attacke bekannt. „Es hat in der Landwirtschaft Unsicherheit und Angst hervorgerufen“, sagt Hechenberger.
Dass der Halter jener Mutterkuhherde, die 2014 eine Frau auf einer Tiroler Alm getötet hat, zur Zahlung von rund 490.000 Euro an den Witwer und den Sohn des Opfers verurteilt wurde, stellt die Almwirtschaft in ihrer bisherigen Form in Frage.
Worum geht es in dem Rechtsstreit?
Am 28. Juli 2014 wanderte die deutscher Urlauberin Daniela M. mit ihrem angeleinten Hund durch das Tiroler Pinnistal. Die Frau wurde von einer Mutterkuhherde angegriffen und zu Tode getrampelt. Der Hund dürfte den Beschützerinstinkt der Kühe aktiviert haben. Der Witwer des 45-jährigen Opfers sah den Halter der Herde in der Verantwortung, da dieser die Weide nicht eingezäunt hatte. Nun bekam er in einem Zivilprozess Recht.
Kopfschütteln nach Urteil wegen Kuhattacke
Wie begründet das Gericht seine Entscheidung?
Wie das Landesgericht Innsbruck in seiner Entscheidung festhält, hätte der Landwirt seine Tiere durch einen Zaun von dem Weg, der über die Alm führt, trennen müssen. Zumal die Schotterstraße stark frequentiert ist. Die angebrachten Warnschilder hätten nicht ausgereicht. Die Aufstellung eines Zaunes wäre zumutbar gewesen.
Wie setzt sich die Geldstrafe zusammen?
Das noch nicht rechtskräftige Urteil in dem Prozess, der wohl bis zur höchsten Instanz ausgefochten wird, verpflichtet den Bauern zur Zahlung von rund 180.000 Euro an die Angehörigen der getöteten Frau. Diese haben auch Anspruch auf monatliche Renten in Höhe von mehr als 1500 Euro. Allein der Schmerzengeld-Anteil beträgt 72.500 Euro.
Wie wollen Bauern auf das Urteil reagieren?
Es könne nicht sein, dass Bauern befürchten müssen, dass sie „unter Umständen um Hab und Gut kommen und mit ihren Familien auf der Straße stehen“, sagte Hechenberger . Es sei zu prüfen, ob „Wandern auf Almen weiter möglich bleibt“. Der LK-Präsident stellt Sperren in den Raum, die aber auch nur für Wandern mit Hunden gelten könnten. Kuhattacken gibt es fast ausschließlich bei Begegnungen von Kuh und Hund.
Wie reagiert der Alpenverein (AV)?
AV-Präsident Andreas Ermacora spricht von einem „absolut unerfreulichen Urteil“. Falls es rechtskräftig wird, stellt sich für den Juristen die Frage, ob nicht auch der Alpenverein auf seinen Wegen Zäune errichten muss, da er für die Sicherheit der Nutzer hafte. Durch Zäune würde der Grundsatz der freien Betretbarkeit eingeschränkt.
Kommentare