Nach Grazer Baby-Verwechslung bisher sämtliche Tests negativ

Erste DNA-Tests wurden am Freitag am LKH Graz absolviert
18 Untersuchungen ausgewertet. 30 Interessentinnen für DNA-Analysen haben sich bisher gemeldet.

Nach einer möglichen Baby-Verwechslung am LKH Graz vor 25 Jahren sind bisher sämtliche DNA-Analysen negativ ausgefallen. Seit Bekanntwerden des Falles Mitte Jänner haben sich 30 verunsicherte Frauen - davon 20 Töchter - gemeldet. 18 wissen bereits, dass eine genetische Verwandtschaft zur Mutter der vor 25 Jahren vertauschten Frau, bzw. zu ihr selbst ausgeschlossen ist.

Wenn der Verdacht besteht, das eigene Kind könnte nach der Geburt im Spital vertauscht worden sein, gilt die DNA-Analyse nach heutigen Gesichtspunkten als genaueste Methode, um eine Wahrscheinlichkeit der biologischen Mutterschaft oder Vaterschaft zu erheben. "Die DNA-Abstammungsanalyse kann so durchgeführt werden, dass die Verwandtschaft zu 100 Prozent ausgeschlossen oder mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 99,99 Prozent festgestellt wird", schilderte Erwin Petek. Der Vorstand des Institutes für Humangenetik leitet die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem möglicherweise am Klinikum vertauschten Babys.

Das landläufig als Vaterschaftstest bekannte Verfahren kann mit jedem Gewebe durchgeführt werden, das Zellkerne und damit Kern-DNA enthält, im Regelfall wird ein Mundschleimhautabstrich entnommen. Der Test unterscheide sich grundsätzlich von einem Gentest. "Wir analysieren in diesem Fall Bereiche des Erbguts, auf denen keine wichtigen Informationen über genetische Krankheiten oder eine mögliche Veranlagung gespeichert sind. Sie geben also nicht mehr preis als notwendig ist. Und mehr wollen wir in solchen Fällen gar nicht wissen", betonte der Grazer Experte.

STR-Analyse

Am Grazer LKH-Uniklinikum wird der Test mittels STR-Analyse durchgeführt. "Die 'Short Tandem Repeats' sind sich wiederholende DNA-Muster, die in nicht für Gene codierenden Abschnitten der DNA liegen und in unterschiedlicher Länge vorliegen können", schilderte Petek. "Untersucht man mehrere solcher Muster, ergibt sich ein für ein Individuum charakteristisches Bild, welches als genetischer Fingerabdruck bezeichnet wird", schilderte der Institutsvorstand.

Die STR werden nach den gleichen Regeln wie andere genetische Merkmale auf das Kind vererbt: "Jeder Mensch besitzt zwei Kopien dieser DNA-Abschnitte, eine von der Mutter und die andere ist väterlichen Ursprungs", sagte Petek. Dadurch können mithilfe eines Vergleichs mehrerer STRs zwischen verschiedenen Personen und biostatistischer Berechnungen Verwandtschaftsverhältnisse mit hoher Sicherheit ausgeschlossen bzw. festgestellt werden.

Aufwendige statistische Berechnung

"Wir untersuchen mindestens 15 dieser Marker. Wenn beim Kind mindestens vier STR-Merkmale aufscheinen, die nicht von der Mutter stammen können, kann die Frau nicht mit dem Kind verwandt sein - eine Mutterschaft ist zu 100 Prozent ausgeschlossen", wie Petek erläuterte. Wenn sich alle STR-Merkmale des Kindes bei der vermeintlichen Mutter zuordnen lassen, ist das allerdings immer noch kein hundertprozentiger Beweis für die biologische Mutterschaft: Die Merkmale könnten - zumindest theoretisch - auch von einer anderen Frau stammen. Daher folgt eine aufwendige statistische Berechnung, in welche die Häufigkeit der Merkmale der allgemeinen Bevölkerung einfließt.

100 Prozent nicht möglich

Am Ende steht also eine Wahrscheinlichkeit der Elternschaft: Eine Wahrscheinlichkeit von 100 Prozent kann aus mathematischen Gründen nicht erreicht werden, weil es dann keine Wahrscheinlichkeit mehr wäre, so Petek. Die nationalen und internationalen Richtlinien erkennen aber eine Verwandtschaft ab 99,99 Prozent als "praktisch erwiesen" an.

Der DNA-Test wird für alle Frauen, die am Uniklinikum Graz im Zeitraum zwischen 15. Oktober und 20. November 1990 geboren sind (wie auch ihre Mütter), kostenlos angeboten. Laut Anstaltsleitung kamen in dieser Zeit rund 200 Mädchen zur Welt.

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