Nach Delogierung mit Luftdruckpistole auf Hausverwalter geschossen

Das Gericht wies den Angeklagten in eine Anstalt ein
Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage gegen 33-Jährigen eingebracht, Tatverdächtiger behauptet, er wäre von eingebautem Chip "fremdgesteuert" worden.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen 33-Jährigen Anklage wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Nötigung erhoben. Nachdem an der Adresse seines Unternehmens eine Delogierung stattgefunden hatte und Firmeneigentum verbracht worden war, marschierte der Kfz-Techniker am 24. September 2020 mit einer Luftdruckpistole in Wien-Wieden in die Räumlichkeiten der Hausverwaltung. Dort feuerte er auf einen Mitarbeiter und schlug mit der 1,3 Kilogramm schweren Waffe auf den Mann ein.

Aufgrund der Hiebe erlitt der Angestellte einen Eindrückungsbruch des linken Stirnbeins mit Eröffnung der Stirnhöhle, eine Einblutung in die Stirnhöhle, Bruchspalten an der Schädelbasis und eine Jochbeinfraktur. Eine Kollegin, die dem Schwerverletzten zu Hilfe kommen wollte, kassierte ebenfalls einen Schlag mit dem Griff der Waffe, was eine Rissquetschwunde über der linken Augenbraue bewirkte. Danach flüchtete der 33-Jährige vom in Wien-Wieden gelegenen Tatort, wenige Stunden später wurde er in seiner Wohnung festgenommen.

Der Angeklagte, der sich Ende Jänner vor einem Einzelrichter am Landesgericht verantworten muss, hatte seinen brutalen Auftritt telefonisch angekündigt. Er avisierte, er würde die Hausverwaltung "in die Scheiße reiten". Seinen Anruf beendete er mit den Worten "Sie können mich Herrgott nennen".

Der Angeklagte hat das inkriminierte Geschehen bisher nicht bestritten, laut seinem Verteidiger Nikolaus Rast macht er jedoch geltend, ihm sei im Zug eines Drogenentzugs ein "elektronisches Bauteil" implantiert worden. Seither werde er von dem eingepflanzten Chip quasi "ferngesteuert". Ein im Auftrag der Justiz eingeholtes psychiatrisches Gutachten hat allerdings ergeben, dass es sich bei diesen Angaben um Schutzbehauptungen handeln dürfte. Nach Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen war bei dem Mann im Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs droht dem einschlägig Vorbestraften eine Haftstrafe zwischen einem und zehn Jahren.

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