Nach Absturz in Tirol: Geldstrafen für Basejumper

In Österreich sind Basejumps prinzipiell verboten.
Unfall im vergangenen Sommer wirft Rechtsfragen über Verbot der gefährlichen Sprünge auf.

Es war nicht nur ein waghalsiger Sprung, sondern auch ein verbotener, den im Juni 2015 zwei Österreicher in Tirol gewagt haben. Mit beim Start ausgelösten Fallschirmen stürzten sich die beiden am 18. Juni 2015 um 20 Uhr von der Hörzingwand in der Axamer Lizum (Bezirk Innsbruck Land). Sogenannte Basejumps wie diese sind in Österreich prinzipiell nicht erlaubt.

Für einen 34-jährigen Tiroler verlief das illegale Abenteuer ohne Probleme. Sein 31-jähriger Freund aus Wien hingegen prallte mehrmals gegen die Felswand und stürzte ab. Er hatte Glück und verletzte sich lediglich am Fuß. Die Bergrettung musste den Mann jedoch in einer aufwendigen, fünf Stunden langen Aktion, bei der die Helfer wegen Steinschlags selbst in Gefahr gerieten, aus seiner misslichen Lage bergen.

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat in Folge beide Männer zu je 1320 Euro Strafe für diverse Verstöße verdonnert. Die Base-Jumper reagierten mit Einsprüchen, die nun vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol behandelt wurden. Der Anwalt der Springer argumentierte, dass die herangezogene Rechtslage auf Fallschirme abziele: "Der Aufbau eines Base-Systems unterscheidet sich drastisch von einem herkömmlichen Fallschirm-System", wird ausgeführt. Ein Base-Schirm, sei deshalb auch kein Fallschirm. Darum könnten auch die Regeln für einen Fallschirmsprung nicht auf einen Basejump angewandt werden.

Ein zugezogener Sachverständiger sah das anders, weshalb auch das Gericht der Argumentation der Beschwerdeführer nicht folgte. Das LVwG ließ aber eine Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof zu. Der habe nämlich die aufgeworfene Frage, "ob Basejumping als Fallschirmspringen anzusehen ist und sohin unter das luftfahrtrechtliche Regelungsregime fällt" bisher noch nicht beantwortet.

In zwei von vier angezeigten Verstößen gegen das Luftfahrtgesetz hat das LVwG Tirol die verhängten Strafen bestätigt. In zwei Punkten allerdings wurden die Strafen aufgehoben. Die beiden Piloten waren, anders als vorgeworfen, einerseits mit einem zugelassenen Schirm unterwegs und verfügen andererseits über einen Fallschirmspringer-Schein. Somit reduziert sich die Strafe um je 600 Euro. Alleine die Bergungskosten betrugen jedoch 5800 Euro.

Mit Glück überlebt

Bergretter Josef Gspan erinnert sich an "einen der gefährlichsten und für die Mannschaft forderndsten Einsätze der vergangenen Jahre". Die Helfer hatten mit Dunkelheit, Nebel, Regen und Steinschlag zu kämpfen. Für den zuständigen Alpinpolizisten Jörg Randl steht fest, dass der Wiener "Glück hatte, überlebt zu haben". Der 31-Jährige sei nach einem Trudelflug rund 100 Meter unter dem Absprungpunkt auf einem Felsvorsprung gelandet. Darunter ging es weiter in die Tiefe.

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