Wie ein Spiel
Ein fehlender Rechtsrahmen tut der Kauflust der Schnäppchenjäger jedoch keinen Abbruch. Eine mögliche Erklärung dafür liegt im sogenannten „Gamification Effekt“. Dabei werden spieltypische Elemente genutzt, um bei Menschen eine bestimmte Verhaltensweise hervorzurufen. „Bei Mystery-Paketen erzeugt die Verpackung ein Geheimnis, man weiß nicht, was drinnen ist. In der menschlichen Psyche ist das so verankert, dass Verborgenes die Sehnsucht weckt, das Geheimnis zu lüften“, sagt Konsumpsychologe Josef Sawetz. Verkauft werde also vor allem Entertainment: „Die Spannung und die Vorfreude werden instrumentalisiert.“
Es seien aber nicht alle Menschen anfällig für diese Art des Spiels. „Besonders empfänglich sind jene, die Spannung brauchen und intensive Erlebnisse suchen.“ Wenn die Risikobereitschaft hoch sei, tue die Enttäuschung nicht so weh, erklärt Sawetz. Auf diese Menschen stütze sich das Geschäftsmodell. Dazu komme die breite Masse, die es „einmal ausprobiert“. In der Gruppe entstehe eine Art kollektiver Rausch: „Emotionen sind ansteckend“, sagt Sawetz.
Ladenhüter im Packerl
Ausschließlich Vorteile von diesem Modell haben die Unternehmen: Laut Konsumpsychologe Sawetz können sie Bestände aufbrauchen, Produkte bekannt machen und dabei mehr verdienen als im normalen Verkauf. Sie bekommen durch den Hype auf Social Media sogar kostenlose Werbung.
Dass ein hoher Warenwert suggeriert wird, dem die Produkte meist nicht standhalten, beschäftigt wiederum den Verein für Konsumenteninformation (VKI). „Die Konsumenten kommen aber nicht zu uns“, sagt Maria Semrad. „Ihnen dürfte bewusst sein, dass sie die Katze im Sack kaufen.“
Seitens der Finanz heißt es dazu, man trete Mysteryboxen aus ordnungspolitischer Perspektive nicht entgegen, solange sichergestellt sei, dass der Wert der Waren den jeweiligen Kaufpreis der Pakete übersteige.
Rücktritt und Rückgabe
Unabhängig vom Warenwert gilt aber auch bei Mystery-Paketen der Konsumentenschutz, wie der VKI betont: „Bei einem Online-Kauf hat man ein Rücktrittsrecht. Das gilt auch bei Mystery-Paketen“, sagt Semrad vom VKI.
Komplizierter ist die Rückgabe, wenn man die Mystery-Pakete im stationären Handel erwirbt. Einfach zurückgeben kann man sie dann nicht. Einen Anspruch auf mangelfreie Ware hat man aber: Sollte etwas defekt oder gar gebraucht sein, könne man auf sein Recht bestehen, die Ware reparieren zu lassen bzw. auszutauschen, sagt Semrad. Ist das nicht möglich, kann Preisminderung gefordert werden. Deren Höhe wäre dann aber unklar.
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