Musterprozess könnte Abmahnungswelle beenden
An die 10.000 Abmahnungsschreiben dürfte der niederösterreichische Anwalt Marcus Hohenecker für seine Mandantin Eva Z. abgeschickt haben. Z. gibt vor, dass ihr Datenschutz beim Besuch diverser Internetseiten verletzt worden sei, weil die eingesetzten Google-Schriften ihre Daten (IP-Adresse) an Google in die USA weiterleiten. Eva Z. fordert von den Betroffenen, darunter sind viele Selbstständige und Kleinunternehmer, 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Kostenersatz, ansonsten wird auf Unterlassung geklagt.
Die Abmahnungswelle erzeugte nicht nur eine breite Entrüstung in der Öffentlichkeit, sondern mehrere Anwälte brachten auch Strafanzeigen gegen den umtriebigen Kollegen aus Groß Enzersdorf und seine Mandantin ein. Die Wirtschaftskammer hat ihren Mitgliedern geraten, das „Abmahnungsangebot“ nicht zu bezahlen, sondern mittels Musterschreiben die Ansprüche abzulehnen.
In drei Fällen hat Anwalt Hohenecker nun Klage eingebracht, weil die Betroffenen nicht bezahlt haben.
Eine Klage wurde verglichen und zurückgezogen, zwei Fälle werden als Musterverfahren vor Gericht durchgefochten. Den Streitwert beziffert Hochenecker mit 6.100 Euro, die Kosten samt Gerichtsgebühren mit 912,27 Euro. Einen Fall hat der oberösterreichische Datenschutz-Anwalt Thomas Schweiger im Auftrag der Wirtschaftskammer OÖ übernommen. Schweiger geht nicht davon aus, dass der niederösterreichische Kollege mit seiner Klage durchkommen wird.
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