Mordprozess in Klagenfurt: Zehn Jahre Haft für 47-jährige Angeklagte
Eine 47-jährige Kärntnerin ist am Montag am Klagenfurter Landesgericht von einem Geschworenengericht wegen Mordversuchs schuldig gesprochen worden. Die Geschworenen entschieden mit fünf zu drei Stimmen auf Mordversuch. Sie wurde dafür zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Frau war angeklagt, ihren 14-jährigen Sohn und sich selbst mit Kohlenmonoxid vergiftet zu haben. Beide überlebten nur knapp. Verteidiger Philipp Tschernitz erbat Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Pädagogin hatte laut Anklage im Sommer 2020 in ihrem Wohnhaus im Kinderzimmer einen provisorischen Holzkohlengrill in Betrieb genommen. Die Frau und ihr 14 Jahre alter Sohn erlitten dabei schwere Rauchgasvergiftungen und überlebten nur knapp. Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth bezeichnete das als versuchten Mord, sie wies auch darauf hin, dass die Angeklagte hunderte Internet-Suchanfragen zum Thema Suizid gemacht habe. Die Schwester der Kärntnerin hatte im August des vergangenen Jahres Alarm geschlagen, sie hatte befürchtet, die Angeklagte hätte sich etwas antun wollen. Als die Rettungskräfte eintrafen, waren Frau und Kind bewusstlos, sie wurden nach Graz ins Krankenhaus geflogen. Der Bub sei in akuter Lebensgefahr gewesen, sagte der medizinische Sachverständige.
Kein Motiv
Die 47-Jährige betonte gegenüber der Richterin Sabine Roßmann, die dem Geschworenensenat vorsaß, sie habe keinerlei Motiv gehabt, ihr einziger Fehler sei es gewesen, die glühende Kohle ins Haus gebracht zu haben. Ihr sei dabei aber keine Gefahr bewusst gewesen. Sie habe mit ihrem Sohn grillen wollen. Dass sie bereits gegen 7.00 Uhr den provisorischen Griller angezündet habe, sei aus ihrer Sicht nichts Ungewöhnliches. Den Griller habe sie in das Zimmer ihres Sohnes getragen, um zu kontrollieren, wann die Kohlen die richtige Temperatur hätten, um das Fleisch aufzulegen. Sie habe sich dann zu ihrem Sohn (14) aufs Bett gelegt und mit ihm über den Tagesablauf und die Urlaubspläne gesprochen, bis sie irgendwann bewusstlos geworden sei.
Bedenken, dass es im Zimmer zu warm werden könnte, habe sie nicht gehabt. Das Fleisch hätte sie dann aber nicht im Zimmer auflegen wollen, sondern am Balkon. Warum sie nicht wenigstens das Fenster geöffnet habe, fragte die Richterin? "Das Fenster ist meistens zu, ich hab' es nicht aufgemacht." Warum die Zimmertür zugesperrt war, wisse sie nicht, sie habe nicht abgesperrt. Dass der Rauchmelder abmontiert gewesen sei, habe sie nicht bemerkt.
Gutachter sah keine schwere psychische Erkrankung
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann meinte, es gebe eine Neigung zu Depressionen bei der Angeklagten und konstatierte eine leichte Form einer bipolaren Störung. Eine schwere psychische Erkrankung sehe er aber nicht. Auch Alkoholismus und Suchterkrankungen könne er ausschließen. Ihre Probleme habe sie stets hinter einer Fassade versteckt, sagte Hofmann.
So habe sie ihr Verhältnis zu ihrem Sohn ihm gegenüber als "perfekt" bezeichnet. Ihm gegenüber habe sie sich bei seinem Besuch in der Justizanstalt heiter und freundlich gegeben. Von der Verzweiflung des Sohnes wegen der Ablehnung durch seinen Vater, über die sie bei der Verhandlung berichtet hatte, habe sie ihm nichts erzählt, sagte der Sachverständige. Hingegen habe sie ihm detailliert über den Ablauf der geplanten "Grillerei" berichtet. Fragen nach möglichen Gesundheitsschäden ihres Sohnes habe sie ihm aber nicht gestellt.
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