Dornbirn: Polizei spricht von "kaltblütigem Mord"

VORARLBERG: 34-JÄHRIGER TÖTETE IN VORARLBERG BH-MITARBEITER MIT MESSER
2010 wurde der Beschuldigte in die Türkei ausgewiesen. Mordopfer hatte negativen Asylbescheid unterzeichnet. Einfache Abschiebung nicht möglich.

Es sei ein "kaltblütiger Mord" gewesen, der Beschuldigte habe bei der Vernehmung "keinerlei Reue" gezeigt: Das schilderte Chefinspektor Norbert Schwendinger Donnerstagmittag bei einer Pressekonferenz mit Landeshauptmann Markus Wallner zum Mord eines 34-jährigen türkischen Asylwerbers an einem leitenden Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Vorarlberg am Mittwoch.

Nachdem er die Behörde zunächst verlassen habe, sei er mit einem Küchenmesser bewaffnet zurückgekommen und zielstrebig ins Büro seines Opfers gegangen. Mehrfach soll der türkische Asylwerber auf den Sozialamtsleiter eingestochen haben. Eine Mitarbeitern habe am Gang Schreie gehört und sofort die Polizei benachrichtigt. 

Bereits früh straffällig

Dabei ist jener 34-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. Die Vita von Soner Ö. liest sich wie die von einem Schwerverbrecher. Der 34-Jährige kam 1985 in Bregenz auf die Welt. Mutter und Vater hatten die türkische Staatsbürgerschaft, weshalb der Verdächtige auch die türkische Staatsbürgerschaft erhielt. Straffällig wurde der Beschuldigte bereits früh. Mit 14 Jahren fasste Ö. seine erste Anzeige aus. Danach folgten Dutzende weitere Straftaten.

Der Türke brach mehrmals ein, dealte mit Drogen und wurde auch zum Dieb. Danach folgten Anzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung sowie ein Waffenverbot. Für die zahlreichen Delikte saß der Verdächtige zwischen 1999 und 2008 mehrmals im Gefängnis. Insgesamt wurde Ö. zu mehr als fünf Jahren an Haftstrafen verurteilt.

2009 Aufenthaltsverbot

2009 wurde gegen den Beschuldigten dann ein Aufenthaltsverbot erwirkt. 2010 erhielt der damals 25-Jährige seinen negativen Asylbescheid, wurde in die Türkei ausgewiesen. Jener Mann, den Ö. auf dem Gewissen haben soll, hat laut KURIER-Informationen damals den negativen Bescheid unterschrieben. Damals lagen Asylverfahren noch in der Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften.

Komplexe Rechtslage in Asylfragen

Das Innenministerium (BMI) reagierte am Donnerstag mit einer Klarstellung, die die Komplexität der Rechtslage in Asylfragen deutlich machte:

Laut BMI wäre der Asylantrag des 34-Jährigen voraussichtlich negativ beschieden worden, dem Mann hätte dennoch eine Duldung in Österreich zugestanden werden müssen. Der Türke habe zwar im Zuge seines Asylverfahrens Angaben gemacht, die die Zuerkennung eines Schutzstatus ausschließen könnten. Aber wegen der "sensiblen Angaben" im Verfahren - der türkische Staatsbürger erklärte, er sei Kurde - wäre trotz negativen Bescheids keine Abschiebung erfolgt. Das wäre nicht vereinbar mit Artikel 3 der Menschenrechtskonvention, hielt das Ministerium fest.

Opfer hinterlässt zwei Söhne

Bei dem Opfer, dem 49-jährigen Alexander A., handelt es sich um den Leiter des Sozialamtes. Alexander A. stammt laut „Vorarlberger Nachrichten“ aus Lustenau und war ausgebildeter Polizist, bevor er an die Bezirkshauptmannschaft wechselte. Er hinterlässt zwei Söhne im jungen Erwachsenenalter.

Der Tatverdächtige soll am Mittwochnachmittag den 49-Jährigen mit einem Messer attackiert und erstochen haben. Zuvor war der Arbeitslose mehrfach in der BH vorstellig geworden, dabei kam es zu verbalen Auseinandersetzungen.

Soll Soldaten getötet haben

Im Jänner kam der 34-Jährige dann zurück nach Österreich und stellte einen Asylantrag. Gegenüber dem BFA erzählte der 34-Jährige, aus der Türkei geflohen zu sein, weil auf ihn dort eine Haftstrafe warte. Er soll laut eigenen Angaben mit Kurden gegen türkische Soldaten gekämpft und einige auf dem Gewissen haben.

 

 

Messerattackte als Mord eingestuft

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