Mithäftling attackiert: „Wollte ihn nicht töten“

Mithäftling attackiert: „Wollte ihn nicht töten“
Der Angeklagte, der bereits wegen Mordes im Gefängnis sitzt, bekam lebenslänglich.

Es ist ein Leben voller Gewalt, das die Staatsanwältin von Johannes O. am Landesgericht Krems nachzeichnete. Wegen Mordes sitzt der Angeklagte bereits im Gefängnis. Nun musste er sich wegen versuchten Mordes an einem Mithäftling vor dem Geschworenengericht verantworten.

Mit 18 Jahren wurde der Kärntner das erste Mal verurteilt. Es folgten viele weitere Delikte wegen Körperverletzung. 2010 tötete der mittlerweile 36-Jährige seine Freundin mit einer Axt und bekam eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. In der Justizanstalt Graz-Karlau erschlug er später seinen Zellengenossen mit einem Tischbein, wofür er zu lebenslanger Haft verurteilt und als geistig abnorm und gefährlich eingestuft wurde.

Kugelschreiber als Waffe

2019 hatte Johannes O. es dann auf den Mithäftling im Gefängnis Stein abgesehen. Wie dieser im Zeugenstand aussagte, habe ihn der Angeklagten in seine Zelle eingeladen und ihm eine Nackenmassage angeboten. Als das Opfer vor ihm saß, fügte Johannes O. ihm mit einem zur Waffe umfunktionierten Kugelschreiber eine etwa zehn Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zu. Justizwachebeamte griffen ein und konnten Schlimmeres verhindern.

Der Angeklagte äußerte sich zum Tathergang nicht. Die Staatsanwältin sagte: „Er hat schon zwei Menschen getötet. Er wollte es auch dieses Mal tun.“ Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger entgegnete, sein Mandant werde sich zu einer Körperverletzung schuldig bekennen. Johannes O. habe gehört, dass der Mithäftling wegen Kinderpornografie verurteilt sei und habe ihn deshalb verletzen wollen: „Die Tatwaffe ist gar nicht dafür geeignet, einen Mord durchzuführen.“

Die letzten Worte gehörten dem Angeklagten: „Es tut mir furchtbar leid. Ich wollte ihn nicht töten.“ Trotz Reue waren sich die Geschworenen einig: Johannes O. ist wegen versuchten Mordes schuldig. Er bekommt lebenslänglich und kommt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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