Mit niedriger Sieben-Tages-Inzidenz zu mehr Hochzeitsgästen
Kleid und Anzug sitzen, die Ringe passen, aber hält auch die 7-Tages-Inzidenz?
Viele Brautpaare haben nun auch die Corona-Infektionszahlen - speziell die Fallzahlen pro 100.000 Einwohner über sieben Tage gerechnet . genau im Blick, denn: Je niedriger diese 7-Tages-Inzidenz, desto mehr Gäste dürfen sich ihres Ja-Wortes im Standesamt direkt vor Ort erfreuen.
Und zwar gilt dies in Graz.
„Wir sind mit der Regelung Vorreiter in Österreich“, betont Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ). „Die Durchführung von Hochzeiten passt sich damit flexibel dem Infektionsgeschehen an.“ Möglich macht das eine Ausnahme in der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung: Veranstaltungen sind ja derzeit ausgenommen in der Testregion Vorarlberg generell untersagt, somit fallen auch Hochzeitsfeiern mit Gästen flach. Heiraten am Standesamt ist aber erlaubt, Trauungen selbst werden von der bundesweiten Verordnung nicht explizit geregelt.
Praktisch unterwerfen sich die Gemeinden und Städte aber den geltenden Corona-Vorschriften, wonach für die meisten Bundesländer abseits der sich im harten Lockdown befindlichen Stadt Wien sowie den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland derzeit gilt: Zwei Haushalte dürfen einander treffen, wenn höchstens vier Erwachsene dabei sind mit Brautpaar und Standesbeamten ist dieses Maximum dann schon ausgereizt.
Die Dreiteilung Österreichs - harter Lockdown im Osten bis voraussichtlich 18. April, gewisse Freiheiten im westlichen Vorarlberg, dazwischen Lockdown light in fünf Bundesländern - machen das Regelwerk kompliziert.
Veranstaltungen: Sind bis auf wenige Ausnahmen in allen Bundesländern untersagt, darunter fallen künstlerische Darbietungen wie Sportevents ebenso wie Hochzeitsfeiern oder Geburtstagspartys. Im Sonderfall Vorarlberg sind seit 15. März organisierte Veranstaltungen mit bis zu 100 Zuschauern erlaubt, es gilt Test- und Registrierungspflicht, jeder Gast muss einen zugewiesenen Sitzplatz haben.
Ausnahmen: Ausgenommen vom Veranstaltungsverbot sind z. B. religiöse Zusammenkünfte wie Gottesdienste oder Begräbnisse. Diese dürfen mit bis zu 50 Trauergästen stattfinden, allerdings unter Einhaltung des Mindestabstandes, es gilt auch im Freien FFP2-Maskenpflicht. Zulässig sind auch angemeldete und genehmigte Demonstrationen.
Da aber die Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnungen diese Regel nicht explizit auch für standesamtliche Hochzeiten festschreibt, bleibt Spielraum. Den nützt die Stadt Graz seit Kurzem aus: Je nach Höhe der 7-Tages-Inzidenz ist eine gewisse Anzahl von Gästen im Standesamt zulässig. Ausschlaggebend ist jeweils der Freitagswert, der dann die Besucheranzahl für die kommende Woche definiert.
Bis zu 20 Besucher
Derzeit weist Graz eine 7-Tages-Inzidenz von 140 auf das würde neben dem Brautpaar vier Gäste erlauben. Die Grazer Skala ist in sechs Stufen geteilt: Von Inzidenzen zwischen 25 und 49 sind 20 Gäste erlaubt, von 50 bis 99 12, von 100 bis 124 sechs Gäste, von 125 bis 149 vier, von 150 bis 199 zwei. Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200 sind keine Besucher möglich, wobei es unter einer Inzidenz von 25 keinerlei Einschränkung bei der Gästeanzahl gibt. FFP2-Masken sind allerdings verpflichtend, auch für das Brautpaar sowie den Standesbeamten. Es gelten bezüglich der FFP2-Masken bloß die generellen Ausnahmen für Schwangere oder Kinder unter zehn Jahren.
„Wir geben den Paaren damit Klarheit für ihre Planungen“, begründet Eustacchio diese Methode, die im Vergleich zu anderen Städten tatsächlich mehr möglich macht: Alle anderen Landeshauptstädte sowie Wien erlauben nur Brautpaar und Standesbeamten, im Höchstfall noch einen Dolmetsch, so er nötig sein sollte. In Wien ist an zwei Standorten aber Live-Streaming der Trauung im Angebot.
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