Mit dem Zeichenblock im Gerichtssaal

Langegger hielt die Einvernahme von Christian Thornton m Buwog-Prozess fest.
Prozesse werden kaum mehr in Bildern festgehalten. Das Porträt eines aussterbenden Berufs: des Gerichtszeichners.

Er könne jetzt auch auf der Volkshochschule sitzen und Akte zeichnen, sagt Günther Langegger. Stattdessen zeichnet er Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger. Angezogen. An fast jedem Verhandlungstag des Buwog-Prozesses sitzt der gebürtige Salzburger im Wiener Landesgericht und bemüht sich, das Geschehen in Bildern festzuhalten. Günther Langegger ist Gerichtszeichner – einer der Wenigen, die es in Österreich noch gibt.

Es ist Paragraf 22 des Mediengesetzes, der Gerichtszeichnern wie Langegger auch im digitalen Zeitalter noch eine Verdienstmöglichkeit bietet und gleichzeitig Medienmachern das Leben erschwert. Darin heißt es: „Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlungen der Gerichte sind unzulässig.“ Das bedeutet, dass in den Gerichten zwar Bild- und Tonaufnahmen vor und nach der Verhandlung möglich sind, währenddessen aber nicht.

Wenn Buwog-Richterin Marion Hohenecker einen Verhandlungstag eröffnet, verbannt sie als erstes Fotografen und Kameraleute aus dem Gerichtssaal. Dann greift Günther Langegger zu den sogenannten Pastellstiften und beginnt zu zeichnen. Auftrag von einem Medium hat er keinen. „Ich habe auch eher einen künstlerischen Anspruch, als einen Verwertungsanspruch“, sagt er. Am Ende des Prozesses möchte er die entstandenen Bilder ausstellen oder an Medienunternehmen weitergeben.

Da das Interesse aber gering ist, trifft man Gerichtszeichner nur noch selten. Meistens arbeiten sie nebenberuflich. Langegger ist auch noch als Auftragsmaler und Pressefotograf tätig.

Hexen bis Footballstars

Früher waren Gerichtszeichner einmal sehr gefragt. Oft wird die Illustration der Hexenprozesse von Salem im Jahr 1692 als Geburtsstunde des Gerichtszeichnens angeführt. Richtig Geld verdienen ließ sich damit aber erst mehrere 100 Jahre später, nach dem Aufkommen von Massenmedien und Boulevardjournalismus. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts wurden Gerichtszeichnungen immer populärer. Dank technischen Fortschritts und den Sonderregelungen für Aufnahmen vor der Verhandlung ging ab den 1930ern die goldene Ära der Gerichtszeichner langsam zu Ende.

Doch es gibt Ausnahmen. Enorme mediale Aufmerksamkeit bekommen Gerichtszeichnern heute noch bei Verhandlungen, bei denen Aufnahmen auch vor Prozessbeginn verboten sind. So wurde für den Grazer Terrorprozessen 2016 etwa der Zeichner Gerald Hartwig beauftragt, die Verhandlung in Bildern festzuhalten. Anders als Langegger, der den langwierigen Buwog-Prozess zeichnet, hatte Hartwig nur wenige Stunden Zeit für seine Arbeit. „Ich habe versucht, so viele Bilder wie möglich zu machen und die spannendsten Momente zu erwischen“, erzählt er. „Außerdem hatte ich strenge Vorgaben, wen ich zeichnen durfte.“

Solche Vorgaben hat Langegger nicht – die Angeklagten im Buwog-Prozess sind zu einem großen Teil ohnehin Personen, die der Öffentlichkeit bekannt sind. Seit Prozessbeginn hat der Zeichner ein ganz anderes Problem: An einem der ersten Verhandlungstage hatte er sich in die Reihe hinter den Anwälten gesetzt, um einen besseren Blick zu haben. Das sorgte prompt für Aufregung. Langegger musste sich in die hinteren Reihen zurücksetzen.

Falten erwünscht

Sein neuer Sitzplatz erschwert Langegger die Arbeit. „Wenn jemand dann zu weit weg ist, muss ich mir manchmal das Internet zu Hilfe nehmen, damit ich zum Beispiel die Falten unter den Augen genau sehen kann“, erklärt er. Und Falten seien wichtig für seine Arbeit. Denn: „Ein junges faltenfreies Gesicht ist fad zu zeichnen.“

Wer wie die Zeichner die Prozesse aufmerksam verfolgt, bildet sich mit der Zeit auch eine Meinung darüber, wer schuldig ist und wer nicht. „Es kommt dann schon so weit, dass man sich denkt, der redet ja nur nach Skript“, sagt Hartwig. Langegger ist noch deutlicher: „Obwohl mein Blick sehr konzentriert auf meine Zeichnung ist, sind meine Ohren vollkommen konzentriert auf die Aussagen. Und da glaub ich manchmal schon herauszuhören, wenn jemand lügt. Bei einem der Angeklagten haben sich meine Bleistifte fast angefangen zu biegen, weil er so unglaubwürdig war.“

Was macht nun aber den Unterschied zwischen Zeichnung und Kamera aus? „Die Zeichnungen machen es möglich, näher an der Materie zu sein und lassen gleichzeitig Interpretationsspielraum“, erklärt Gerald Hartwig. Günther Langegger sieht das weniger philosophisch: „Der Unterschied ist einfach, dass die Zeichnung handgemacht ist. Es ist wie Echtholz statt Laminat.“

Das detailgetreue Zeichnen sorgt dafür, dass Langegger für zwei fertige Bilder bisher 29 Prozesstage gebraucht hat. Am Ende sollen vom Buwog-Prozess bis zu 15 Bilder entstehen. Dann wird sich Langegger das nächste Projekt suchen – vielleicht den nächsten Prozess. Oder doch einmal Aktzeichnen an der Volkshochschule.

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