"Der Herr wird von der Justiz gestreichelt"

Ein Vergewaltiger will seine Fußfessel loswerden. Das Opfer fordert die Ministerin auf, den Antrag abzulehnen.

Die Rollläden des Hauses sind seit vielen Monaten heruntergelassen, das Namensschild ist entfernt, die Klingel abmontiert. Der Gartenzaun wurde zusätzlich mit Brettern vernagelt, um vor neugierigen Blicken von Nachbarn und Journalisten zu schützen.

Hier, in einer unscheinbaren Salzburger Seitenstraße, wohnt der 51-jährige Hundetrainer B., ein verurteilter Vergewaltiger. In den Jahren 2005 und 2006 hatte er sich an einem damals 15- bzw. 16-jährigen Mädchen mehrfach vergangen. Dafür wurde B. zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Acht Monate davon sollte er hinter Gittern verbüßen – doch der 51-Jährige muss keinen einzigen Tag im Gefängnis sitzen, da der Verwaltungsgerichtshof im Oktober 2012 in letzter Instanz eine Fußfessel für den Mann bewilligte (der KURIER berichtete).

Nun hat der Sexualstraftäter gute Chancen, schon vorzeitig bedingt entlassen zu werden. Sein Anwalt Franz Essl stellte für den 51-Jährigen jedenfalls einen diesbezüglichen Antrag. „Nach der gängigen Judikatur sehe ich berechtigte Chancen, dass mein Mandant bedingt entlassen wird.“

Der Salzburger Jurist führt mehrere Punkte ins Treffen: Sein Mandant habe „bis auf diese Straftaten nichts angestellt“, habe sich „seitdem wohl verhalten“ und die Vergewaltigungen würden „lange zurückliegen“. Essl sieht es nüchtern: „Das Rechtsinstrument der bedingten Entlassung steht jedem Straftäter gleichermaßen zu – egal, ob Hendldieb oder Betrüger. Normalerweise müsste die Justiz meinen Mandanten entlassen.“

Berichte, wonach sein Mandant die mit dem elektronischen Hausarrest verbundenen Auflagen nicht erfülle, weist er zurück: „Er erfüllt die Auflagen penibelst.“ Essls Einschätzung teilt auch der Anwalt des Opfers, Nikolaus Rast: „Rein rechtlich hat er gute Chancen – leider.“ Rast hält an seiner Kritik fest: „Dass der Täter die Fußfessel bekommen hat, war ein Fehler im Gesetz. Ich hätte Schwerkriminelle von der Fußfessel ausgenommen.“

„Schockiert“

Das Missbrauchsopfer, eine 23-jährige Salzburgerin, kann es nicht fassen. „Ich bin schockiert“, sagt sie im KURIER-Gespräch. „Jetzt hat er eh schon die Fußfessel bekommen – und dann ist ihm auch das noch zu viel. Was ist das für ein Signal an andere Opfer? Der Herr wird ja von der Justiz gestreichelt.“ Die 23-Jährige fordert Justizministerin Beatrix Karl wie schon bei der Entscheidung über die Fußfessel auch diesmal den Antrag abzulehnen.

Überdies hat das Opfer B. nochmals angezeigt – und zwar wegen Stalkings. B. reagierte darauf, in dem er postwendend rechtliche Schritte wegen Verleumdung eingeleitet haben soll. Die Anzeige entbehre laut B. jeglicher Grundlage. Rast widerspricht: „Wir können die Vorwürfe belegen. Was hier angezeigt wurde, stimmt. Dafür gibt es Zeugen.“

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