Ministeriumserlass: Schule und Demonstration sind keine Gegner
Am Donnerstagnachmittag kommen die Bildungsdirektionen der neun Bundesländer im Ministerium zusammen, um eine einheitliche Position zum Umgang mit den freitäglichen Klimastreiks zu finden. In einem Erlass des Bildungsministeriums, der an die Bildungsdirektionen ausgegeben wurde, wird festgehalten, der Begriff eines "Streiks" sei im Kontext der Welt-Klima-Demonstrationen irreführend.
Denn ein Streik ziele auf eine gegnerische Partei, mit der durch ein Gespräch keine Einigung gefunden werden kann - das sei in dieser Situation nicht der Fall. Die Schulen und die Schüler stünden sich hier nämlich nicht im Konflikt gegenüber, vielmehr seien sie Verbündete. Der Bildungsauftrag unterstütze den bewussten Umgang mit der Umwelt, heißt es in dem Erlass des Bildungsministeriums.
Schüler haben Anrecht auf Bildung und Demo
Der Schulunterricht solle nicht gegen gesellschaftliches Engagement ausgespielt werden - die Schülerinnen und Schüler hätten ein Anrecht auf beides, wird klargestellt. Daher müsse es gelingen beides in sinnvoller Weise miteinander zu verbinden.
Die schulrechtliche Situation ist eindeutig: die Demonstration ist kein Entschuldigungsgrund, daran kann nicht gerüttelt werden. Daher betont das Bildungsministerium, wäre es natürlich wünschenswert, die Demonstrationen in der unterrichtsfreien Zeit zu veranstalten. Direktoren und Lehrer werden in dem Erlass ersucht, diese Position zu vertreten und den Schülern nahezulegen, dass der Schulbesuch und das gesellschaftspolitische Engagement sich nicht widersprechen, sondern ergänzen sollten.
Vorträge bei Demonstrationen
Die Initiatoren der Schülerdemos bemühen sich ebenfalls zu zeigen "uns geht es nicht darum gegen die Bildung zu streiken, sondern für unsere Zukunft einzutreten", so der Wiener Initiator Johannes Stangl. Die Demonstrationen kommenden Freitag finden in Linz und Wien unter dem Motto "streikendes Klassenzimmer" statt. Bei der Demo gibt es wissenschaftliche Vorträge zum Thema Klimawandel, um den Bildungsauftrag auf diesem Weg zu erfüllen.
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