Ministerium untersucht etwaigen Mangel bei Corona-Schutzmasken

Verschärfte Maskenpflicht Innenstadt 21.9.2020
Die betreffenden Masken wurden im Pflege und Sozialbereich eingesetzt.

Das Gesundheitsministerium überprüft einen etwaigen Mangel bei CPA-Masken (entsprechen den Kriterien von FFP2-Masken, Anm.). Nachdem ein Pflegeheim in Kärnten eine Maske beanstandet hatte, wurde bei einer neuerlichen Testung festgestellt, dass bei Schutzprodukten mit Losnummer SC20200045 der Durchlass größer als erlaubt war. Diese Masken werden nun getauscht.

Wie das Gesundheitsministerium betonte, habe man sofort nach dem Testergebnis alle Bundesländer informiert. In dem Schreiben wurde auch empfohlen, die betroffenen Masken nur mehr als Mund-Nasen-Schutz einzusetzen. Wie viele Masken betroffen sind, wurde noch untersucht.

Ungewöhnlicher Fall

Der Fall ist ungewöhnlich, da einem Betrieb üblicherweise Chargen mit Masken mit der selben Produktionslosnummer zugeteilt werden. Im Fall des Pflegeheimes waren dies Produkte mit Losnummer SC20200040, die auch bei neuerlichen Tests den Vorgaben einer FFP2-Maske entsprachen. "Der Betreiber eines Pflegebetriebs hat allerdings bemerkt, dass innerhalb derselben Charge auch andere Masken als die der geprüften Produktionslosnummer ausgeliefert wurden. Dieser Sachverhalt wird aktuell geprüft", hieß es seitens des Ministeriums.

Zusätzlich wurden bereits Schritte eingeleitet, "um die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Masken für die Einrichtungen im Sozial- und Pflegebereich bestmöglich sicherzustellen". Die Auslieferungen soll binnen einer Woche folgen.

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