Mindestsicherung: Kürzungen ohne Mahnung möglich

20.000 Steirer bezogen im Vorjahr Mindestsicherung
Steirische Landesregierung beschloss neues Modell, um "Schlupflöcher zu schließen".

In der Steiermark werden die Regeln rund um die Mindestsicherung verschärft. Im Juli wird eine Gesetzesnovelle beschlossen, wonach bei Verstößen sofort um ein Viertel gekürzt werden kann, ohne Betroffene zuvor zu mahnen.

Das setzt eine engere Verknüpfung zwischen Arbeitsmarktservice und Bezirkshauptmannschaften voraus. Die Reduktion ist nämlich an AMS-Vorgaben gebunden: Geht etwa ein als arbeitslos gemeldeter Steirer nicht zu Vorstellungsgesprächen oder hält AMS-Termine nicht ein, kann ihm das AMS die Arbeitslosenunterstützung streichen. Bisher war es aber möglich, sich bei der Bezirkshauptmannschaft diese Summe wieder auffüllen zu lassen: Ohne das Arbeitslosengeld würde nämlich die Mindestsicherungssumme von 837,70 Euro unterschritten. Solche Schlupflöcher sollen nun geschlossen werden, kündigt Soziallandesrätin Doris Kampus an.

Miete statt Geld

Ebenso ist ein Schwenk in Richtung Sach- statt Geldleistungen geplant. Wenn etwa Bezieher ständig mit der Miete im Rückstand sind, soll die Behörde direkt die Mietzahlungen abwickeln. Im Gegenzug sinkt dann die Höhe des ausbezahlten Geldes.

Im Vorjahr brauchten übrigens 20.000 Steirer die Unterstützung der öffentlichen Hand. Davon betroffen waren auch 7000 Kinder, deren Eltern Mindestsicherung bezogen. Durchschnittlich wurden rund 300 Euro pro Person bezahlt. Im gesamten Vorjahr wurden bloß 128 Fälle bekannt, in denen beim Bezug der Mindestsicherung geschummelt worden ist.

Das Land will sich durch die verschärften Regeln vier Millionen Euro pro Jahr ersparen, die Gemeinden sollen dadurch zwei Millionen Euro jährlich weniger ausgeben. Für heuer werden die Gesamtkosten auf 50 Millionen Euro geschätzt.

Kommentare