McDonald's verklagt Konkurrenten wegen Happy Meal

Klage gegen Quick in Österreich wegen Kindermenü. Die Fast Food-Kette ist hierzulande noch nicht tätig.

Zwischen dem US-Fast Food-Riesen McDonald’s und der französischen Burgerkette Quick tobt ein Markenrechtsstreit, der sich mittlerweile auch nach Österreich verlagert hat. Der Streit ist deshalb besonders pikant, weil die französische Quick-Kette 2016 vom größten McDonald’s-Konkurrenten Burger King aufgekauft wurde.

McDonald's verklagt Konkurrenten wegen Happy Meal
Quick McDonald's Happy Meal

Aber der Reihe nach. Quick, das hierzulande noch nicht tätig ist, hat im Jahr 2014 beim österreichischen Patentamt die Wortbildmarke "Q Quick Happy Meal" eintragen lassen. Indes hat McDonald’s sogar drei Wortbildmarken "Happy Meal" beim Europäischen Patentamt registrieren lassen, die erste im Jahr 2000. McDonald’s wollte nun den Konkurrenten in Österreich in die Schranken weisen und erhob Widerspruch gegen den Markeneintrag der Franzosen. Dieser sei "zur Gänze zur Verwechslung" geeignet, brachte McDonald’s vor. Doch das sah das österreichische Patentamt anders und verkündete in einem Beschluss: Es bestehe keine Verwechslungsgefahr.

McDonald's verklagt Konkurrenten wegen Happy Meal
Quick McDonald's Happy Meal

McDonald’s gab nicht klein bei und legte ein Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Wien ein. Von der amerikanischen Fastfood-Kette wurden Argumente vorgebracht, dass das "angebotene Menü auf Grund seines hohen Beliebtheitsgrades bekannt" sei und sich außerdem "etabliert" hätte. Trotzdem wurde erneut zugunsten der französischen Kette entschieden und der Rekurs unter der Aktenzahl 133R83/17d als unberechtigt abgewiesen.

Happy Meal zu bunt

"Die Meinung des Patentamtes und des Oberlandesgerichts Wien ist, dass ein ausreichender Unterschied besteht", sagt Reinhard Hinger vom Oberlandesgericht Wien auf Anfrage des KURIER. "Es kommt auf den Gesamteindruck an und es dominiert bei der grafischen Gestaltung das große Q und Quick, während der Begriff Happy Meal in den Hintergrund rückt." Nachsatz: "Wir sind der Meinung, diese Marke ist nicht verwechselbar, ansonsten hätten wir sie gelöscht."

Die Begründung des Oberlandesgerichts im Detail: Eine Verwechslungsgefahr würde nur dann bestehen, wenn eine Übereinstimmung bei den Bildern, dem Klang oder der Bedeutung bestehe. Der Gesamteindruck würde hierbei ganz entscheidend sein. Die Wörter Happy und Meal würden auf der Marke von Quick aber viel zu klein gedruckt sein und nicht so bunt wie die von McDonald’s herausragen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien ist mittlerweile rechtskräftig. McDonald’s hat diese Entscheidung zweiter Instanz nicht mit einem außerordentlichen Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof bekämpft.

Der US-Fast Food-Riese dürfte aber jetzt weitere rechtliche Schritte erwägen. Auf KURIER-Anfrage hält man sich von Seiten McDonald's bedeckt und spricht von einem "laufenden Verfahren". Laut österreichischem Patentamt sei aber noch kein Antrag auf Nichtigkeit der gegnerischen Marke eingelangt. Der Rechtsstreit scheint aber trotzdem noch nicht ganz gegessen zu sein.

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