Mann verschickte Nazifotos: Acht Monate bedingt und Geldstrafe

Gute Unabhängigkeit der Gerichte und Richter
Ein Foto, das ihn mit einem auf die Brust gemalten Hakenkreuz zeigt, erklärte der Angeklagte als "b'soffene Geschichte".

Ein 22 Jahre alter Kärntner ist am Mittwoch wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz in Klagenfurt vor einem Schwurgericht gestanden. Er hatte mit seinem Handy Hitler-Bilder und Ähnliches verschickt. Die Geschworenen befanden den Mann für schuldig, er wurde zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

Der 22-Jährige gab zu, die Bilder, etwa von einem Hakenkreuz oder ein Foto von ihm mit Hitlergruß und aufgemaltem Hakenkreuz, verschickt zu haben. Er behauptete allerdings, nicht gewusst zu haben, dass dies verboten ist. Mit dem Nationalsozialismus habe er nichts zu tun, er habe auch kaum eine Ahnung, worum es dabei gehe. Der Vorsitzende des Geschworenensenats, Richter Michael Schofnegger, ging detailliert die einzelnen Fotos mit dem Angeklagten durch. Das Foto, das ihn mit einem auf die Brust gemalten Hakenkreuz zeigt, erklärte der Angeklagte als "b'soffene Geschichte". Man hätte getrunken, er sei eingeschlafen, irgendwann sei er dann aufgewacht und habe das Hakenkreuz bemerkt, das ihm sein Freund aufgemalt habe. Dann habe man Fotos davon gemacht und in einer WhatsApp-Gruppe verschickt.

"Weiß ich nicht"

Auf die Fragen nach dem Warum gab es stets die gleichen Antworten wie "Weiß ich nicht" oder "Kann ich nicht mehr sagen". Zu einem Foto von Adolf Hitler mit dem Text "Da lacht das Gas" meinte er, das habe er auf Facebook gefunden und heruntergeladen. Warum er es weitergeschickt habe, könne er nicht sagen. Richter Schofnegger fragte den Angeklagten dann, ob er diese Fotos auch ausgedruckt und am Neuen Platz in Klagenfurt verteilt hätte. Das verneinte der 22-Jährige. Beisitzer Alfred Pasterk wollte dann wissen, warum er für das Foto den Hitlergruß gemacht habe. Seine Standardantwort - "Weiß ich nicht" - ließ Pasterk nicht gelten: "Das ist eigentlich keine Antwort." Nach einigem Hin und Her konzedierte der Angeklagte, doch ein Grundwissen über die Nazizeit und das Verbot von NS-Symbolen zu besitzen.

Für Staatsanwalt Marcus Pacher war damit eindeutig erwiesen, dass der Angeklagte gewusst hatte, was er tat und daher schuldig gesprochen werden müsste. Verteidigerin Sigrid Dotter hingegen sah bei ihrem Mandanten nicht einmal einen bedingten Vorsatz gegeben und forderte einen Freispruch. Die Geschworenen entschieden einstimmig auf schuldig. Der 22-Jährige, der wegen Suchtgiftdelikten vorbestraft ist, wurde zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Der junge Mann nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

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