Lügner blieben ungestraft
Ich war sehr überrascht, aber da bin ich in guter Gesellschaft“, sagt die Salzburger Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf zu der Neuigkeit, die der Standard am Mittwochabend online verkündete: Wer als Zeuge im Untersuchungsausschuss im Landtag lügt, hat keine Konsequenzen zu befürchten.
Ans Tageslicht gekommen ist dieser Umstand durch die Einstellung der Ermittlungen zur gescheiterten Salzburger Olympiabewerbung. Zwei Anzeigen wegen Falschaussagen im U-Ausschuss sind im Sande verlaufen. Eingereicht hat sie Richter Anton Meinhart als Vorsitzender. „Das zeigt, dass nicht einmal die Justiz über diese Lücke Bescheid wusste“, betont Pallauf.
Sie sucht eine Erklärung: Es sei zum Beispiel eine Besonderheit in Salzburg, dass laut Landesgesetz ein Richter des Landesgerichts die Beweisaufnahme bei U-Ausschüssen führt. „Deshalb war der gesamte Landtag der festen Überzeugung, dass bei uns dieselben Gesetze wie vor Gericht gelten. Dem ist aber offenbar nicht so.“
Möglich macht’s eine Gesetzeslücke. Pallauf zitiert die Verfahrensordnung, Paragraf 12, wonach Auskunftspersonen „unter Hinweis auf die Folgen einer falschen Beweisaussage an ihre Wahrheitspflicht zu erinnern“ sind. Nur: Der Passus über eine Strafe fehlt.
Das soll schnellstmöglich behoben werden: „Unsere Juristen prüfen jetzt die Rechtslage und wenn es tatsächlich eine Lücke gibt, brauchen wir eine Lösung. Rückwirkend kann man leider nichts mehr machen“, erklärt sie.
Änderung im Landtag
Die Änderung der Verfahrensordnung müsse dann nur noch im Landtag durchgewunken werden. „Ich rechne mit der vollen Zustimmung aller Fraktionen“, sagt die Präsidentin.
In einer Aussendung kündigt ÖVP-Klubobfrau Gerlinde Rogatsch eine Initiative an: „Diese Lücke gehört umgehend geschlossen, damit die U-Ausschüsse ihren Kontrollaufgaben nachkommen können.“
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