Liebestolle brach in Wohnung ein und küsste Schlafenden: Prozess

Symbolbild
Salzburgerin drangsalierte eineinhalb Jahre lang einen Münchner. Die Frau bezichtigte ihn auch der Vergewaltigung.

Im Liebeswahn hatte eine Salzburgerin, die allerdings keinen festen Wohnsitz hat, einem Mann aus München mehr als eineinhalb Jahre lang nachgestellt - nun wurde die 34-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Nachstellung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, sexuellen Übergriff und falsche Verdächtigung lastete das Amtsgericht München der studierten Betriebswirtin an.

Laut Urteil hatte sie ihn etwa am Arbeitsplatz oder abends beim Ausgehen verfolgt oder stundenlang an seiner Haustür geläutet. Im Juni 2019 sei sie sogar in die Wohnung eingedrungen und habe den schlafenden Mann geküsst. Mittlerweile habe sie aber wohl endgültig verstanden, dass der Münchner keinen Kontakt zu ihr möchte, hieß es in der rechtskräftigen Entscheidung, die am Freitag veröffentlicht wurde.

Im Jänner 2017 hatten sich beide in Österreich kennengelernt, wo der Mann Urlaub machte und die Frau in einem Hotel arbeitete. Doch die Urlaubsbekanntschaft wurde für den Münchner zum Horrortrip. Die Frau drangsalierte ihn mit Anrufen und Nachrichten, schrieb sogar Briefe.

Und es kam noch schlimmer. Zu jeder Tages- und Nachtzeit habe sie an seiner Wohnungstür in München geläutet, ihn im Fitnessstudio, am Arbeitsplatz und sogar in Bars oder Restaurants verfolgt. Der Mann zog um - erfolglos. An der neuen Adresse holte sie laut Urteil Post aus dem Briefkasten, schmierte Lippenstift an die Tür, warf Steine ans Fenster und rief laut seinen Namen. Zudem habe sie den Mann im Oktober 2018 fälschlich der Vergewaltigung bezichtigt. In seiner Not erwirkte der Münchner eine Gewaltschutzanordnung, die sie aber missachtete.

Eingebrochen

Schockierender Höhepunkt war dann im Juni 2019. Die Frau habe den Münchner abends in eine Bar verfolgt. Als er später mit weiblicher Begleitung nach Hause ging, stieß sie dem Urteil zufolge die Dame an seiner Seite heftig gegen die Brust. Später kletterte sie durch ein geöffnetes Fenster ins Schlafzimmer. Nur mit BH und Jeans bekleidet habe sie sich auf den Schlafenden gelegt und ihm einen Zungenkuss gegeben. Die Folge: Mehr als vier Monate Untersuchungshaft, da sie keinen Wohnsitz hatte.

Doch anders als gefordert, sei sie nach der Freilassung nicht in ihre Heimat Österreich zurückgekehrt. Stattdessen gingen die Nachstellungen bald weiter, bis die 34-Jährige am 1. Mai 2020 erneut festgenommen wurde.

Für den 40-Jährigen hatten die Erlebnisse gravierende Folgen, wie er in der Verhandlung beschrieb. Er traue sich weder seine Fenster zu öffnen noch sein Auto zu benutzen. Nun könnte er aufatmen: Die Angeklagte habe versichert, von sich aus keinen Kontakt mehr zu ihm haben zu wollen, begründete das Gericht die Bewährungsstrafe. Zudem habe sie vollumfänglich gestanden, sei lange in Untersuchungshaft gesessen und sei zudem im vierten Monat schwanger.

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