Lehrer drohte Schülerin, sie aus dem Fenster zu werfen
173 Fälle von Diskriminierung im Bildungswesen wurden im Jahr 2017 verzeichnet. Das bedeutet einen Anstieg von 268 Prozent im Vergleich zum Jahr davor. Wobei der „Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen“ ( IDB), die die Statistik erstellt, für ihren aktuellen Bericht erstmals auch Fälle anderer Dokumentationsstellen übermittelt wurden.
Zu 81 Prozent waren Schüler von Diskriminierung betroffen. An zweiter Stelle kamen mit neun Prozent aber schon die Lehrer. Die Gründe waren Islamfeindlichkeit (50%), die ethnische Zugehörigkeit der Schüler, Kindergartenkinder und Studenten (39%), eine Behinderung (6%), Sexismus (3%), Antisemitismus (1%) sowie Homophobie (1%). Zu 52 Prozent waren die Opfer Mädchen und junge Frauen.
Dass das Tragen religiöser Symbole – etwa eines Kopftuchs – das Risiko, diskriminiert zu werden erhöht, stimme aber nicht, erklärt IDB-Sprecherin Sonia Zaafrani. Denn in 58 Prozent der Fälle sei die Religionszugehörigkeit nicht ersichtlich gewesen. Mutmaßlich gaben hier Hautfarbe oder Familienname den Ausschlag für die Diskriminierung.
Ein Hauptproblem sei die „rassistische Grundeinstellung“ mancher Lehrkräfte, sagt Zaafrani. Dokumentiert sind Fälle, in denen Pädagogen ihre Schüler als „Neger“ oder „Terrorist“ beschimpften. In einer Wiener Schule soll ein Geschichtslehrer einer Schülerin mit Migrationshintergrund gedroht haben, sie aus dem Fenster zu werfen. Und in einer Notenkonferenz soll das Kollegium darüber beraten haben, ein iranisches Kind absichtlich durchfallen zu lassen.
Konsequenzen
Insofern bedürfe es zum einen einer Sensibilisierung der Lehrer durch das Unterrichtsministerium, meint man bei der IDB. Zum anderen müssten Schüler besser über ihre Rechte aufgeklärt und gegebenenfalls dienstrechtliche Konsequenzen gezogen werden. Die Initiative legt deshalb einen Zehn-Punkte-Plan vor, der unter anderem eine flächendeckende Datenerhebung, die Schaffung einer unabhängigen Meldestelle für betroffene Schüler, die Installierung eines Antidiskriminierungsbeauftragten an jeder Schule sowie standardisierte Schülerbefragungen zur Evaluierung des Lehrerverhaltens vorsieht. Vorbild dafür ist Deutschland, wo bereits ein Leitfaden zum Abbau von Diskriminierungen an Schulen existiert.
Außerdem legt die IDB ein Rechtsgutachten und ein Gerichtsurteil vor. Ersteres besagt, dass eine Dienstanweisung am bfi Steiermark, wonach eine muslimische Deutschtrainerin ihr Kopftuch ablegen musste, eine klare Diskriminierung darstellte. Und zweiteres betraf einen Lehrer, der wegen islamophober und sexistischer Aussagen gegenüber einer Kursteilnehmerin erst geklagt worden war und dann die junge Frau auf Rufschädigung klagte. Er wurde letztlich schuldig gesprochen.
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