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Langwaffen in Reisebus: Polizei stoppt österreichische Schützen

50 Personen aus verschiedenen Kompanien waren auf Rückreise von einem Priesterjubiläum. Bayerische Einsatzkräfte beschlagnahmten die Waffen.
Zahlreiche sichergestellte historische Gewehre liegen auf weißen Tüchern neben einem Schild der Bundespolizeiinspektion Freilassing.

Bei der Kontrolle eines mit österreichischen Schützen besetzten Reisebusses haben Bundespolizisten in Bayern 34 Langwaffen entdeckt. Die Waffen wurden beschlagnahmt, wie die Bundespolizeidirektion in München am Donnerstag mitteilte. Gegen die 34 Besitzer wird nun ermittelt. Der voll besetzte Bus aus Österreich fiel Beamten am Mittwochabend in Bad Reichenhall auf. Er hatte kurz zuvor die Grenze nach Deutschland passiert.

Dokumente nicht vorgelegt

Den Beamten fiel im Vorbeifahren ein gewehrähnlicher Gegenstand im Fahrgastraum auf. Daher wurde das Fahrzeug für eine Kontrolle angehalten. Im Bus saßen 50 Österreicher aus verschiedenen Schützenkompanien, die auf der Rückreise von einem Priesterjubiläum waren. Sie fuhren von Salzburg nach Tirol durch Bayern. 

Bei ihnen wurden 34 Karabiner gefunden, die überwiegend zugriffsbereit im Bus lagen, unter anderem in den Gepäckablagen und zwischen den Knien der Reisenden. Entsprechende waffenrechtliche Dokumente konnten sie nicht vorlegen. Deswegen beschlagnahmten Einsatzkräfte die Waffen.

Thomas Saurer, der Landeskommandant im Bund der Tiroler Schützenkompanien, hielt dazu in einem Statement fest, dass die Polizeikontrolle im „kleinen deutschen Eck“ erfolgt sei, als man sich auf der Rückreise von Salzburg nach Tirol befunden habe. Von Seiten des Bundes der Tiroler Schützenkompanien laufen derzeit die notwendigen Erhebungen zu diesem Vorfall. Grundsätzlich sei die Mitnahme von Gewehren und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie Sportschützen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Österreich und Deutschland seit dem Jahr 2004 in einem eigenen Abkommen geregelt. Man nehme den Vorfall zum Anlass „die Sensibilisierung für Sicherheits- und Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Waffentransport weiter zu verstärken“.

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