Kopfschuss zum Song "Blood in my eyes"

Banker erschoss Stiefbruder. Staatsanwältin könnte im Eifersuchtsdrama entscheidende Rolle gespielt haben, schweigt aber.

"There’s nothing to say now, the feelings are already dead" ("Alles ist gesagt, die Gefühle sind bereits tot"): So lautet eine Textzeite des Songs, der in der Nacht auf 18. September 2015 in der Wiener Wohnung des Bankers Andreas S. lief. Der 45-Jährige hörte mit seinem jüngeren Stiefbruder auf dem Laptop in das Album "Screaming bloody murder" der Punkrockband Sum 41 hinein.

Beim Titel "Blood in my eyes", der zwischen 0:46 Uhr und 0:49 Uhr abgespielt wurde, schoss Andreas S. dem 42-Jährigen mit seiner Pistole eine Kugel ins linke Auge. 20 Minuten später rief S. bei der Polizei an und teilte mit, dass soeben ein Mord passiert sei. Er habe "einen Freund ermordet". Später erklärte er, es sei "ein Unfall passiert".

Kopfschuss zum Song "Blood in my eyes"
Kopfschuss Währing Lokalaugenschein Andreas Schuster
Montag in einer Woche beginnt in Korneuburg der Mordprozess gegen den von Rudolf Mayer verteidigten Andreas S. Das Gericht in NÖ hat das Verfahren übernommen, um im ursprünglich zuständigen Wiener Landesgericht keine Befangenheit aufkommen zu lassen. Eine zentrale Darstellerin in dem Drama, in dem es vielleicht um Eifersucht geht, ist nämlich Staatsanwältin im Grauen Haus. Dort hat sie unter anderem einen Heiratsschwindler, der gerne als Pilot auftrat, für viele Jahre hinter Gitter gebracht. Auch hat sie die Anklage gegen einen schizophrenen Dreifachmörder vertreten.

Von 2010 bis 2015 war die Staatsanwältin mit Andreas S. verheiratet. Nach der Scheidung nahmen sie die Beziehung jedoch wieder auf, verbrachten gemeinsame Urlaube und verbanden sogar ihre Smartphones über einen gemeinsamen Apple-Account, sodass elektronische Nachrichten synchronisiert und jeweils gegenseitig (mit-)gelesen werden konnten.

Obszöne Nachrichten

Die Staatsanwältin war auch mit dem Stiefbruder ihres Ex-Mannes befreundet, tauschte mit diesem ebenfalls Nachrichten aus und chattete mit ihm. Diese Kommunikation konnte Andreas S. – der seine Ex-Frau nach wie vor geliebt haben und eifersüchtig gewesen sein soll – mitverfolgen. Wobei Stiefbruder und Ex-Frau auch gern obszöne Nachrichten miteinander austauschten.

Kopfschuss zum Song "Blood in my eyes"
Wolfgang Renzl Rechtsanwalt Opferanwalt Wien
Am 17. September lud Andreas S. den Stiefbruder zum Grillen ein. Sie tranken Bier und eine Flasche Rose-Wein. Im Lauf des Abends führte S. seine Waffen, eine Glock und einen Revolver, vor. Der 42-Jährige saß auf einem Barhocker bei der Kücheninsel und suchte im Laptop des Bruders nach passender Musik. Es ertönte: "Seen through the lines, while believing the lies" ("Ich sah durch die Linien, während ich den Lügen zu lang glaubte").

Laut Anklage lud der Banker die Glock durch ...

"So I’ll leave it all behind" ("Also lass ich alles hinter mir").

... und feuerte aus einer Entfernung von 50 bis 70 cm im "Gangster-Style", wie er selbst sagt, auf den Kopf des Stiefbruders.

"But I’m leaving with blood in my eyes" ("aber ich gehe mit Blut in meinen Augen"), so endet der Song.

Vor dem Notruf bei der Polizei rief S. bei seiner Ex-Frau an, sie hob jedoch nicht ab. Er hatte mit ihr bereits am Abend über WhatsApp eine halbstündige Konversation geführt. Sie hätte ebenfalls zum Grillabend kommen sollen, sagte dann aber ab.

Dreiecksgeschichte

Die Frau wäre also eine nicht unwesentliche Zeugin. Doch wird sie sich der Aussage entschlagen, wozu sie als Ex-Frau des Angeklagten das Recht hat.

Der Anwalt der hinterbliebenen Lebensgefährtin des Toten und der gemeinsamen Kinder, Wolfgang Renzl, will aber "Aufklärung über diese Dreiecksgeschichte": Als Staatsanwältin habe die Frau "die Amtspflicht, Straftaten aufzuklären" und solle sich nicht hinter ihrem privaten Recht verschanzen, sich der Aussage entschlagen zu dürfen.

Sehr wohl aussagen muss ein weiterer Wiener Staatsanwalt, ein Kollege der Ex-Frau des Angeklagten. Andreas S. hatte am Abend vor dem Todesschuss noch mit ihm telefoniert.

Der Angeklagte behauptet, es sei ein Unfall gewesen. Seine Version passt jedoch nicht zu Blutspuren und Auffindungssituation der Patronenhülsen. Bei der Tatrekonstruktion durch Sachverständige in der vom Angeklagten beschriebenen Position landeten die Hülsen in neun von zehn Versuchen an einer anderen Stelle.

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