Kontrolle von Arztpraxen mangelhaft
Grobe Mängel in der Qualitätssicherung in den heimischen Arztpraxen stellen Experten des Instituts für Höhere Studien (IHS) fest. Sie haben im Auftrag des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger eine Untersuchung zum Thema durchgeführt.
Im europäischen Vergleich nehme die österreichische Praxis der Qualitätssicherung in den Ordinationen „eine Extremposition“ ein, heißt es in der IHS-Studie. Gemeint ist damit der Umstand, dass die Ärztekammer über ihre Tochterfirma ÖQMed überprüft, ob die Qualitätsstandards in den Arztpraxen eingehalten werden.
Mit anderen Worten: Die Ärzte kontrollieren sich selbst. „Das von der ÖQMed ausgearbeitete und durchgeführte Qualitätssicherungsverfahren scheint dem internationalen Vergleich nicht standzuhalten“, stellt das IHS fest. Es empfiehlt, „von europäischen Vorbildern zu lernen und die Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich institutionell neu zu ordnen“.
Fortbildung
Das IHS kritisiert aber auch, dass es in Österreich per Gesetz keine expliziten Konsequenzen für Ärzte gibt, die sich nicht an die Fortbildungspflicht halten.
Wasser auf den Mühlen der heimischen Patientenanwälte, die seit Jahren die Selbstkontrolle der Ärzte kritisieren: „Die Qualitätskontrolle beschränkt sich im Wesentlichen auf Themen wie Öffnungszeiten, Barrierefreiheit und ein bisschen Hygiene“, sagt Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz. Zudem würden die Ärzte die Fragebögen selbst ausfüllen, in nur sieben Prozent der Fälle würde stichprobenmäßig Nachschau gehalten.
Das sei laut Pilz der Grund, dass es zu Fällen wie jenem einer Ärztin in Wien kommen konnte, in deren Ordination vor einigen Jahren im Zuge von Abtreibungen mehrere Frauen zu Schaden gekommen seien. Pilz fordert daher die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Qualitätskontrolle von Arztpraxen.
Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein ( FPÖ) reagierte am Freitag auf die Kritikpunkte: „Qualitätsmängel gehören unbedingt beseitigt“, betont sie und kündigt einen runden Tisch mit Patientenanwälten und Ärztekammer an.
Diese reagiert indes empört und spricht von „Pauschalverurteilungen. Es gibt wohl keine Berufsgruppe, die eine derart strenge und rigorose Fortbildungsverpflichtung hat wie jene der Ärzte“, betont Kammerpräsident Thomas Szekeres.
Zudem gebe es „strengste Auflagen für die Ordinationen“, die regelmäßig überprüft und gegebenenfalls auch von den Behörden kontrolliert würden.
Szekeres nimmt auch die ÖQMed in Schutz: Deren Vorgehensweisen seien an Verordnungen des Gesundheitsministeriums gebunden, betont er.
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