Kommission fordert die Jagd auf Wölfe

Feindbild Wolf: Vertreter der Landwirtschaft fordern, die Tiere zu jagen.
Das Landwirtschaftsministerium verweist auf die für Naturschutz- und Jagdrecht zuständigen Länder.

2016 ist unter Salzburgs Almbauern wieder Ruhe eingekehrt. Ein Jahr davor herrschte helle Aufregung. Zumindest zwei Wölfe haben für schwere Schäden gesorgt. Dutzende Nutztiere wurden gerissen. Das Land Salzburg zahlte für 105 Tiere eine Entschädigung – zum Vergleich: heuer waren es 19.

Experten gehen angesichts der recht großen Wolfspopulationen in den Nachbarländern (siehe Grafik) davon aus, dass sich früher oder später auch in den österreichischen Alpen Rudel bilden werden. Die Schäden für die Landwirtschaft würden dann wohl drastisch zunehmen. „Wir erwarten, dass das sukzessive mehr wird. Aber wir können nicht sagen, in welchem Zeitraum“, sagt Gundi Habenicht, die beim Land Salzburg für die Schadensdokumentation bei Wolfsrissen zuständig ist.

Kommission fordert die Jagd auf Wölfe
Vor diesem Szenario sind angesichts der vielen toten Nutztiere im Vorjahr Rufe nach „wolfsfreien Zonen“ in den Alpen lauter geworden. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) fachte die emotionale Diskussion zusätzlich an. Bei einer Veranstaltung für Landwirte brachte er einen Abschuss der Raubtiere ins Spiel.

Streng geschützt

Allerdings ist der Wolf, wie Bär und Luchs, per EU-Richtlinie streng geschützt. Dennoch hat es eine Empfehlung der sogenannten §7-Kommission (siehe Zusatztext), die eine Auflockerung des Schutzstatus fordert, in den „Grünen Bericht“ des Landwirtschaftsministerums geschafft. Der Bundesminister wird darin ersucht, „auf die Bundesländer im Alpenraum einzuwirken, dass die Jagdgesetze dahingehend abzuändern sind, dass der Wolf im Alpenraum ganzjährig bejagt werden darf und auf die Möglichkeit einer Regulierung durch den Menschen hinzuweisen“.

Eingebracht hat die Empfehlung der Salzburger SPÖ-Bauernvertreter Robert Zehentner, selbst Schafzüchter. Teil der Kommission ist auch der Vorarlberger Agrarlandesrat und Obmann der österreichischen Almwirtschaft, Erich Schwärzler (ÖVP), der ebenfalls keine Wölfe in den heimischen Alpen sehen will. Er verweist auf eine gemeinsame Stellungnahme von Almwirtschaftsverbänden aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Slowenien, die zuletzt gemeinsam eine Herabsetzung des Schutzstatus forderten.
Im Landwirtschaftsministerium will man davon nichts wissen. Zur Frage, ob der Wolf in den Alpen prinzipiell bejagt werden soll, werde sich der Minister jedenfalls „sicher nicht“ deklarieren, heißt es von seiner Sprecherin Natascha Unger. „Wir fördern Herdenschutz-Projekte für eine Koexistenz von Mensch und großen Beutegreifern“, sagt Unger. Außerdem seien Naturschutz- und Jagdrecht Ländersache.

Bereits ein Rudel in NÖ

Für den Wolfsbeauftragten der Bundesländer, Georg Rauer, sind die Forderungen nach einer Jagd auf Wölfe nichts Neues. „Es ist ein Thema, mit dem man nicht gewinnen kann als Politiker. Die Bauern erwarten sich, dass man Opposition macht“, meint Rauer.

Kommission fordert die Jagd auf Wölfe
Wolfsbeauftragter Georg Rauer
Der Wolf war im 19. Jahrhundert im Alpenraum ausgerottet worden. Mittlerweile gebe es in der Schweiz laut Rauer wieder drei Rudel. Im französisch-italienischen Grenzgebiet sollen es bereits rund 35 sein. Im August wurde bekannt, dass es auch in Österreich, am Truppenübungsplatz Allentsteig (NÖ), eine Wolfsfamilie mit fünf Jungen gibt.

Grüner Bericht: Das Ministerium gibt jedes Jahr im September den sogenannten Grünen Bericht heraus, der einen Überblick über die Situation der heimischen Landwirtschaft geben soll.

§7-Kommission: Fixer Bestandteil des Grünen Berichts sind die (rechtlich nicht bindenden) Empfehlungen der sogenannten §7-Kommission. Der Name bezieht sich auf den gleichnamigen Paragrafen im Landwirtschaftsgesetz von 1992, in dem die Zusammensetzung der Kommission festgelegt ist. Die im Nationalrat vertretenen Parteien, die Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Arbeiterkammer sowie der Gewerkschaftsbund stellen darin jeweils ein Mitglied.

Schutzstatus der Wölfe: Der Wolf ist gemeinsam mit den beiden anderen „großen Beutegreifern“ Bär und Luchs in der sogenannten FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat, Anm.) geschützt. Die Bejagung ist ganzjährig untersagt. Erst in der vergangenen Woche ist die Regelung und damit der strenge Schutz der Wölfe nach einer planmäßigen Überprüfung von der EU-Kommission bestätigt worden.

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