Mit Tempo 120 Fußgänger getötet: 15 Monate Haft

APA8665042-2 - 18072012 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Ex-Hypo-Investor Tilo Berlin am Mittwoch, 18. Juli 2012, vor Beginn des Verhandlungstages im Strafprozess in der "Causa Birnbacher", vor dem Landesgericht Klagenfurt. APA-FOTO: GERT EGGENBERGER
26-Jähriger war ohne Führerschein unterwegs. Urteil des Landesgericht Klagenfurts nicht rechtskräftig.

Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist am Donnerstag ein 26-jähriger Mann am Landesgericht Klagenfurt zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte im Oktober in Klagenfurt einen 20-Jährigen, der die Straße überqueren wollte, mit weit überhöhter Geschwindigkeit gerammt und getötet. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

"Sind Sie nie ohne Führerschein erwischt worden?"

Der 26-Jährige aus Afghanistan stammende Mann gab zu, bereits seit sechs Jahren ohne Führerschein unterwegs zu sein. Er habe zwar einen Führerscheinkurs fast vollständig absolviert, zur Prüfung sei er aber nie angetreten. "Sind Sie nie ohne Führerschein erwischt worden?", fragte Richter Christian Liebhauser-Karl. "Doch, ein paar Mal, ich habe auch immer eine Strafe bekommen", sagte der Angeklagte.

117,5 km/h schnell war der BMW des 26-Jährigen, als er den Fußgänger rammte, sagte ein Sachverständiger aus. "Muss ein Fußgänger in der Nacht erkennen können, dass ein Auto exorbitant schneller ist, als die dort erlaubten 50 km/h?", fragte Liebhauser-Karl. "Auf die Entfernung erkennt man die Geschwindigkeit nicht", antwortete der Gutachter. Es sei also nicht einschätzbar, ob ein Auto in zwei oder in zehn Sekunden komme. Aber: "Wenn der Fahrer die Geschwindigkeit von 50 km/h eingehalten hätte, dann hätte der Fußgänger normal die Fahrbahn überqueren können."

Der Verteidiger versuchte, ein "nicht unbeträchtliches Mitverschulden" des Fußgängers geltend zu machen: Der Getötete, ein 20-jähriger Bosnier, sei beim Überqueren der Straße unaufmerksam gewesen. Der Beifahrer des Angeklagten sagte zudem aus, dass der Fußgänger über die Straße gelaufen sei. Ein "gewisses Mitverschulden des Opfers" gab auch Liebhauser-Karl in seiner Urteilsbegründung an. "Das ist aber ganz gering zu werten gegenüber dem Verhalten des Täters." So schnell im Stadtgebiet unterwegs zu sein, sei "nicht nur unverantwortlich, sondern auch nicht nachvollziehbar", so der Richter, weshalb die Handlung "nahe einer Vorsatztat" sei.

Neben der Haftstrafe wurde der 26-Jährige auch zur Zahlung von 1.000 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt. Staatsanwältin Johanna Schunn gab keine Erklärung ab, das Urteil war somit vorerst nicht rechtskräftig.

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