Kindesmissbrauchsbilder: Neustart-Programm mit positiver Bilanz
Ein sexual- und sozialpädagogisches Programm des Bewährungshilfe-Vereins Neustart wendet sich an Jugendliche, die wegen Kindesmissbrauchsbildern mit dem Gesetz in Konflikt kommen. 123 Klienten und vier Klientinnen wurden nun im ersten Jahr zugewiesen, hieß es Montag im Ö1-Morgenjournal. Ziel des Programms ist, Verurteilungen als Sexualstraftäter zu verhindern, denn die können weitreichende Folgen haben. Neustart zog nun eine positive Zwischenbilanz.
Mit dem Fall Teichtmeister war der Besitz von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial in den Fokus gerückt, die Strafen dafür wurden vor einem Jahr deutlich verschärft. Die Hälfte der nach § 207a StGB Angezeigten sind allerdings nicht Erwachsene, die sich im Internet bzw. Darknet gezielt entsprechendes Material besorgen, sondern Jugendliche, die zum Beispiel im Zusammenhang mit Sexting auffallen. So bezeichnet sich das Verhalten, sexuell eindeutige Nachrichten, Fotos oder Videos per mobile Messaging zu verschicken.
Sechs Monate intensive Arbeit
Mit dem sechsmonatigen Programm sicher.net wird mit den Betroffenen in Einzel- und Gruppensettings intensiv gearbeitet. Denn Jugendliche, die Nacktfotos und Videos Gleichaltriger besitzen und in Chatgruppen verbreiten, machen sich strafbar, betonte Thomas Marecek vom Bewährungshilfeverein.
Neustart kläre sie "über den rechtlichen Rahmen auf. Welche Darstellungen sind erlaubt? Wann mache ich mich strafbar als junger Mensch? Wofür brauche ich das Einverständnis der abgebildeten Person? Und da merken wir, dass es sehr viele Aha-Erlebnisse gibt, denn die Jugendlichen sind sich oft schlicht nicht bewusst, dass sie jetzt zum Beispiel durch den Besitz eines bestimmten Bildes oder eines Videos gegen das Gesetz verstoßen", so Marecek im Radio.
Häufig andere Delikte im Spiel
Die Hälfte der 127 Klienten und Klientinnen im ersten Jahr sei über eine Diversion zugewiesen worden, die andere Hälfte nach Verurteilungen. "Was wir da auch gemerkt haben, ist, dass bei jenen, die verurteilt worden sind, häufig auch noch andere Delikte mit im Spiel waren", berichtete Marecek, etwa nach dem Verbots- oder Suchtmittelgesetz. Beim Bewährungshilfeverein sieht man das Programm als bessere Alternative zu einer Strafe, denn die Jugendlichen tragen ihr Wissen auch weiter in ihre Freundeskreise.
Das Programm "sicher.net § 207a" kommt zur Anwendung, wenn Jugendliche nach einer strafrechtlichen, zur Bewährung ausgesetzten Verurteilung oder diversionellen Erledigung infolge des Besitzes oder der Weitergabe von Kindesmissbrauchsmaterial der Bewährungshilfe zugewiesen werden. Die Minderjährigen werden in Medienkompetenz, dem Umgang mit Pornografie und den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Missbrauchsdarstellungen geschult.
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