Kinderschutz: Plakolm erwägt Berufsverbote für Missbrauchstäter
Das hat die Wellen hochgehen lassen: Ein 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann bietet selbst Feriencamps und Tagesaktivitäten mit Kindern an, bis Mai hat er noch Outdoor-Kurse für den Alpenverein (ÖAV) durchgeführt. Nicole Slupetzky, Vizepräsidentin des ÖAV und Bundesjugendleiterin, hat nach der Trennung von dem Mann gefordert, dass „grundsätzlich eine Verurteilung im Missbrauchsbereich dazu führen sollte, dass diese Person nicht mehr in der Kindes- und Jugendarbeit tätig sein kann“ und ortet legistischen Handlungsbedarf.
Dem pflichtet Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm bei. „Wir müssen gemeinsam mit der Justiz weitreichendere Berufsverbote für Täter in diesem Bereich abwägen, denn ehrenamtliche Vereine und Organisationen brauchen Instrumente, um Sicherheit gewähren zu können“, so Plakolm zur APA.
Erweiterter Auszug
Plakolm appellierte an alle Vereine und ehrenamtlichen Organisationen, die vorhandenen Möglichkeiten – etwa die seit 2014 vorgesehene erweiterte Strafregisterbescheinigung – zu nutzen und auszuschöpfen. Nur in Kärnten ist das zwingend vorgeschrieben. Dazu gibt es die spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ und „Pflege und Betreuung“ für berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten. Aber: Bereits getilgte Vorstrafen scheinen auch in diesen Strafregisterauszügen nicht auf – erst ab Verurteilung zu einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe bleibt das ein Leben lang dort sichtbar. Strafen von ein bis drei Jahren bleiben zehn Jahre einsehbar, bis fünf Jahre Haft bleibt der Eintrag 15 Jahre sichtbar.
Hedwig Wölfl vom Möwe Kinderschutzzentrum und Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, forderten zuletzt – unterstützt von den Grünen – ein Zertifizierungsverfahren, das man durchlaufen müsse, ehe man mit Kindern und Jugendlichen arbeiten darf.
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