Kinderlärm: Keine "unzumutbare Belästigung"

In der Neufassung der Bauordnung wird das Geräusch von Kindern explizit ausgenommen.

Kinderlärm ist in Kärnten künftig keine "unzumutbare Belästigung" mehr. Nachdem sich in jüngster Vergangenheit Fälle gehäuft hatten, bei denen sich Anrainer von Spielplätzen, aber auch Schulen, durch den Lärm spielender Kinder belästigt gefühlt hatten und teilweise juristisch dagegen vorgegangen waren, hat das Land nun in der geplanten Neufassung der Bauordnung entsprechend reagiert.

In Paragraf 23 der Bauordnung, die am Dienstag die Regierung passiert hat und demnächst vom Kärntner Landtag beschlossen wird, heißt es nun im Absatz 3a wörtlich: "Zu den unzumutbaren oder das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen zählen im Regelfall insbesondere nicht Geräuscheinwirkungen von Kinderspielplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen für Schulpflichtige oder ähnliche Anlagen."

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