Kindergarten-Chef klagt "Islamisten-Jäger" Dönmez

Früher Grüner Bundesrat, jetzt ÖVP-Politiker: Efgani Dönmez
ÖVP-Politiker muss dubiose Behauptungen unterlassen, die Verfügung ist nicht rechtskräftig. Dönmez kontert.

Für den Linzer Ex-Grünen und heutigen ÖVP-Nationalrats Efgani Dönmez haben Aktionen im Wahlkampf gegen angebliche islamistische Kindergärten ein rechtliches Nachspiel. Das Landesgericht Linz hat Mitte Oktober auf Antrag von Fouad A., Obmann eines großen Wiener Kindergarten-Vereins, eine Einstweilige Verfügung erlassen. Dönmez muss demnach die Behauptungen unterlassen, dass gegen Fouad A. "ein Ermittlungsverfahren nach dem Suchtmittelgesetz sowie Finanzstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Schwarzgeld laufen". Auch darf er nicht mehr behaupten, dessen Kindergarten-Verein "stehe im Einflussbereich der islamistischen Muslimbruderschaft".

Der gebürtige Ägypter und österreichische Staatsbürger A., dessen Frau Margit den Kindergarten mit 45 Mitarbeitern und 275 Kindern führt, hat den Politiker auf Widerruf und Schadenersatz geklagt. Streitwert: 21.960 Euro.

"Mein Mandant ist ein kreuzbraver Kerl und er leistet wertvolle Integrationsarbeit", sagt Anwalt Wolfgang Hoefert. "Wir haben auch eine Anzeige wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch gegen Herrn Dönmez eingebracht." Eine Klage wegen Kreditschädigung soll noch folgen.

Die Vorgeschichte

Dönmez hatte am 13. Juli 2017 in einer Servus TV-Sendung über Vereinsobmann Fouad A. behauptet: "Wenn man sich den LPD-Auszug anschaut, dann erscheint dort eine Bedenklichkeitsmeldung. Gegen diesen Herrn läuft ein Ermittlungsverfahren SMG, also (nach dem) Suchtgiftgesetz, wegen Steuerhinterziehung und Schwarzgeld". Zur Erklärung: Das Kürzel LPD steht für Landespolizeidirektion. Zugleich wurde laut Klage auf der Dönmez-Homepage eine Verflechtung mit der Muslimbruderschaft hergestellt und der Entzug "der Bewilligung zur Führung von Kindergärten" gefordert.

"Mein Mandant wusste nicht, wie ihm geschieht", sagt Anwalt Hoefert. "Das ist eine wirkliche Frechheit. Mir ist nicht klar, was Herrn Dönmez da reitet. Er kennt meinen Mandanten gar nicht."

Freispruch und Einstellung

Aber der Reihe nach. Die Fakten: Fuad A. ist zwar von einem Ex-Mitarbeiter bei der Finanz angezeigt worden. Die hat das Verfahren bereits am 14. September 2016 eingestellt. Sämtliche Vorwürfe erwiesen sich "als unrichtig".

Zweitens: Fouad A. ist am 12. Jänner 2017 im Landesgericht Wien in der angeblichen Suchtgift-Causa rechtskräftig freigesprochen worden – ein halbes Jahr, bevor Dönmez seine Behauptung in Servus TV aufstellte.

Die Richterin hielt im Urteil dazu explizit fest, dass der Hauptzeuge in der Verhandlung seine Belastung glaubhaft zurücknahm und gestand, vor der Polizei falsch ausgesagt zu haben. Der flüchtige Bekannte hatte mit den belasteten Aussagen offenbar seine Situation im Polizeiverhör verbessern wollen.

"Mein Mandant ist in dieses Strafverfahren geraten wie die Jungfrau zum Kind", sagt Anwalt Hoefert. "Ich habe so etwas in meiner langjährigen Anwaltspraxis noch nicht erlebt." Laut Strafregisterauszug, der dem KURIER vorliegt, hat Fouad A. eine weiße Weste.

Schlechte Recherche

Indes bekämpft ÖVP-Mandatar Dönmez, der laut Aktenlage "Politikberater" ist, sowohl die Einstweilige Verfügung als auch die Klage. Dönmez behauptet, dass ihm diese nicht zugestellt wurde. Laut Gericht wurde aber am 19. September eine Verständigung (Zustellkarte) zur Abholung des hinterlegten Schriftstückes an seiner Linzer Wohnadresse deponiert.

Dazu führt Dönmez in seinem Schriftsatz an, dass die Zustellkarte allenfalls in einem falschen Postfach gelandet sein könnte oder "durch unglückliche Verquickung unvorhersehbarer Zufälle unter Werbeschriften gerutscht" sei und damit für ihn nicht sichtbar war.

Kreativer Erklärungsversuch?

Mittlerweile liegt ihm die Klage aber vor. Dönmez behauptet jetzt, dass ihm das in Servus-TV zitierte Polizeidokument über Fouad A. aus dem Umfeld der zuständigen Behörden zugespielt wurde – in seiner Funktion "als Journalist". Daher beruft er sich auf das Redaktionsgeheimnis im Mediengesetz, sprich auf den Identitätsschutz für Informanten. Detail am Rande: Dönmez ist gelernter Installateur, studierter Sozialarbeiter, eingetragener Unternehmensberater und ausgebildeter Mediator. Außerdem hat er eine Gewerbeberechtigung für Kaffeerestaurants - diese ruht aber derzeit. Er führt aber auch an, "Kolumnist" in einer regionalen Tageszeitung zu sein.

Zurück zu der Klagebeantwortung: Da die Verfahrenseinstellung und der Freispruch von Fouad A. in "keiner für Dönmez wahrnehmbaren Weise öffentlich kommuniziert wurde, konnte er zum Zeitpunkt der TV-Sendung von der Richtigkeit seiner Äußerung ausgehen", heißt es in der Klagebeantwortung weiter. "An diesen Informationen bestand auch ein öffentliches Interesse, zumal die gesamte Diskussion im Zuge der medial diskutierten Mängel bei islamischen Kindergärten in Wien von öffentlichem Interesse ist."

Stellungnahme per SMS

Am Freitagabend teilt Dönmez per SMS dem KURIER noch mit, er habe die Angaben auf seiner Homepage "nach Erhalt des Anwaltsschreiben vom Freispruch bereits geändert". Er habe kein Interesse, Unwahrheiten zu verbreiten. Und wörtlich heißt es weiter: "Diesen Herrschaften geht es um ganz was anderes: Jene, mit Klagen mundtot zu machen, die sich kritisch mit deren schleichender Islamisierungsarbeit auseinandersetzen."

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