„Für mich ist es kein Weg, so einen Bonus einzuführen“, stellte Hagele zum wiederholten Male klar, was sie von einer „Herdprämie“ hält. Sie gehe auch davon aus, „dass das gar nicht kommt“, erklärte die Landesrätin in einer polarisierten und von Zwischenrufen geprägten Debatte.
Unklar ist vorerst freilich, ob Blau-Türkis überhaupt kommt. Falls ja, wird aus Tiroler Perspektive durchaus darauf geschaut, wie es eine derartige Bundesregierung mit dem noch unter ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer und Grünen geschnürten Milliardenpaket zum Ausbau der Kinderbetreuung hält.
4,5 Milliarden Euro versprochen
Bis 2030 sollen dafür 4,5 Milliarden Euro bzw. jährlich 500 Millionen Euro vom Bund an Länder und Gemeinden fließen. Paktiert ist das im Finanzausgleich, der allerdings nur bis einschließlich 2028 gültig ist. Wird der Förderhahn wieder zugedreht, bremst das auf lange Sicht auch Tirols Ambitionen in der Kindbetreuung.
Die soll für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr nicht nur ganzjährig und ganztägig zur Verfügung stehen. „Das Ganze muss leistbar sein“, bekräftigte Hagele im Landtag ein weiteres Ziel, ließ aber offen, was das genau heißt: „Ob das 150, 200 Euro im Monat sind, kann ich noch nicht sagen.“
Wie zu hören ist, geht es bezüglich der Kosten für Eltern nach den Semesterferien ans Eingemachte. In vier Pilotregionen soll nun mit den teilnehmenden Gemeinden unter Einbindung des Tiroler Gemeindeverbands über die Harmonisierung der Elternbeiträge – egal ob für Kindergarten, Hort oder Kinderkrippen – verhandelt werden.
Geld von Gemeinde an Gemeinde
Hagele will aber auch, dass jede Gemeinde, die Kinder aus anderen Orten betreut, weiß, wie viel sie davon im interkommunalen Finanzabtausch erhält. Das gilt es ebenfalls, zu verhandeln, bevor das System flächendeckend in Tirol hochfährt. Die Gemeinden wollen jedenfalls keine Mehrkosten tragen, entsprechend haarig könnten die Gespräche werden.
Als subtilen Fingerzeig der ÖVP-Bildungslandesrätin kann ein Satz von ihr verstanden werden, den sie am Mittwoch in der Landtagsfragestunde bezüglich der Zuständigkeiten in der Kinderbetreuung fallen ließ: „Es gibt bereits den Versorgungsauftrag der Gemeinden.“ Das Land unterstütze sie dabei.
Unterstützend tätig müssen auch jene vom Land bestellten Koordinatoren sein, die als Bindeglied zwischen Eltern und Gemeinden die Vermittlung von Betreuungsplätzen organisieren sollen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Kinder außerhalb ihrer Heimatgemeinde einen Platz erhalten sollen.
Der Bedarf soll über eine digitale Plattform erhoben werden, auf der Eltern ihre Kinder anmelden. Diese Plattform ist jedoch erst in Entwicklung und wird frühestens Ende des Jahres fertig, ist zu hören. Da läuft das Kindergartenjahr 2025/26 – und damit das letzte vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs – freilich bereits.
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