Keine Therapie für kranken Georg: Gericht weist Antrag ab

Georg ist 13 Jahre alt
Einstweilige Verfügung hätte Spital zu Behandlung des Zwölfjährigen zwingen sollen. Anwältin bringt sie nochmals ein.

Die Hoffnung auf Hilfe der Justiz in einem brisanten medizinischen Fall schwindet: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz will die steirische Spitalsholding nicht dazu zwingen, mit Georgs Therapie zu beginnen. Das Gericht lehnte am Dienstag den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab.

Anwältin Karin Prutsch wollte so die Behandlung des schwerkranken Zwölfjährigen mit dem speziellen, aber teuren Medikament „Spinraza“ durchsetzen. Georg leidet an Muskelschwund. Die Nervenerkrankung lähmte seinen Körper, er kann nicht gehen, kaum schlucken ohne Behandlung könne Georg nicht überleben, warnt die Juristin.

Doch die Krankenanstaltengesellschaft verweigert: Es sei nicht nachweisbar, dass „Spinraza“ bei Kindern wirke, die älter sind als zwei Jahre. Das Gericht folgte dieser Meinung. Prutsch will aber nicht aufgeben: Unterstützt von weiteren Gutachten bringt sie erneut einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein. „Mir liegen drei fachärztliche Stellungnahmen vor“, begründet Prutsch. „Schon eine geringe Verzögerung des Therapiebeginns kann zu einer Verschlechterung führen.“

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