Rettendes Medikament: Spital soll zu Therapie gezwungen werden

Georg ist 13 Jahre alt
Zwölfjähriger leidet an Muskelschwund. Anwältin beantragte eine einstweilige Verfügung, um Behandlung durchzusetzen.

Ein Schnitzel essen, die Angel selbst halten. Spielen. Wer Georg fragt, was er sich wünscht, bekommt diese Antworten.

Georg wird im September 13 Jahre alt. Er sitzt im Rollstuhl, kann die Arme schwer bewegen, nur Brei zu sich nehmen, weil er kaum schlucken kann. Nachts muss er teilweise beatmet werden: Als er elf Monate alt war, wurde spinale Muskelatrophie diagnostiziert  - Muskelschwund, der den Körper Stück für Stück lähmt. „Wenn er nicht behandelt wird, ist die Folge letal“, schildert die Grazer Rechtsanwältin Karin Prutsch.

Mittel seit 2017 zugelassen

Deshalb brachte sie Klage sowie den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die steirische Krankenanstaltengesellschaft ein: Die Spitalsholding KAGES soll gezwungen werden, das Kind zu behandeln. Denn seit Juni 2017 gibt es ein Medikament, das Georg retten kann: 40 Österreicher, vor allem Babys und kleine Kinder, bekommen derzeit die Injektionen mit dem Mittel „Spinraza“.

Aber Georg erhält es nicht: Die KAGES lehnte die Behandlung ab. Laut einem von Prutsch verfassten Protokoll nach einer Besprechung mit Vorstandschef Karl-Heinz Tscheliessnigg auch aus Kostengründen: „Das Geld fehlt dann bei einem anderen, der vielleicht größere Chancen hätte“, soll der Herzchirurg gesagt haben. „Auch gesunde Zwölfjährige sterben auf der Straße.“ Eine Spritze kostet 77.000 Euro; Georg bräuchte innerhalb von vier Wochen vier Stück, danach alle vier Monate eine weitere.

Georgs Mama Claudia Polic kämpft mit den Tränen. „Es ist grauenhaft, wenn man sieht, seinem Kind geht es immer schlechter“, beschreibt sie. „Ich sag’ ja nichts, wenn es kein Mittel gäbe. Aber es gibt eines.“ Anwältin Prutsch hat Gutachten von Medizinern eingeholt: Der Patient erfülle demnach „die Kriterien für die Therapie. Mit jeder Verzögerung wurde die Verschlechterung des Zustandsbildes von Georg billigend in Kauf genommen“.

Darauf beruft sich Prutsch in der Zivilklage: Da Gefahr in Verzug sei, hofft sie auf eine Entscheidung des Gerichts binnen 14 Tagen. Sollte der einstweiligen Verfügung stattgegeben werden, muss die KAGES Georgs Behandlung beginnen.

Seitens der Spitalsholding hieß es, dass es „keine Evidenz für die Wirksamkeit des Mittels bei Patienten über zwei Jahren“ gäbe. Die ablehnenden Aussagen Professor Tscheliessniggs seien „aus dem Zusammenhang“ gerissen worden.

Kommentare