Kein Arzt geholt: Seniorin starb nach Unfall im Heim

Eine 82-Jährige starb nach einem Sturz im Heim
82-Jährige stürzte von einem Sessel, doch erst zwei Tage später kam sie ins Spital. Die Pflegekraft wurde bereits entlassen, die Justiz ermittelt.

"Wir sind zutiefst betroffen", versichert Claudia Paulus, Geschäftsführerin des Diakoniewerks Steiermark: Eine pflegebedürftige Seniorin stürzte in einem Heim in Graz von einem Sessel und starb zwei Tage später im Landeskrankenhaus Graz. Die Staatsanwaltschaft ermittelt: Die diensthabende Krankenschwester ordnete zwar Beobachtung und zusätzliche Sauerstoffversorgung für die 82-Jährige an, holte aber keinen Arzt.

Geschehen ist das bereits Ende Juli, doch die Landespolizeidirektion Steiermark ging mit dem tragischen Fall erst am Freitag an die Öffentlichkeit. Demnach soll die 82-Jährige am 25. Juli von einem Sessel gekippt sein, der laut Paulus "speziell für Menschen mit hoher Pflegebedürftigkeit" gedacht ist. Wieso die alte Dame von diesem Sessel stürzen konnte, sei bisher ungeklärt. Jedenfalls sei die Seniorin sofort von der Diplomkrankenschwester versorgt worden, der Sturz sei auch protokolliert worden.

Hämatom am Kopf

Die Angestellte ordnete danach die verstärkte Überwachung und Kontrolle der 82-Jährigen an. Sie hatte ein Hämatom am Kopf, sei aber ansprechbar gewesen. "Sie gab an, keine Schmerzen zu haben", betont Paulus. Auch die Nacht zum 26. Juli sei gut verlaufen.

Am folgenden Abend habe sich der Zustand der 82-Jährigen aber verschlechtert, sie atmete schwerer und erbrach. "Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte sofortige ärztliche Hilfe beigezogen werden müssen", betont Geschäftsführerin Paulus. "Dies hat die diensthabende Mitarbeiterin jedoch verabsäumt." Sie ordnete laut Polizei bloß Sauerstoffzufuhr und eine noch stärkere Überwachung an.

Am Morgen des 27. Juli soll sich der Zustand der 82-Jährigen rapide verschlechtert haben. Ein Pfleger schlug Alarm und holte den Notarzt, endlich wurde die Frau ins Spital gebracht. Zu spät: Die 82-Jährige starb nur wenige Stunden nach der Einlieferung.

Hoher Strafrahmen

Die Staatsanwaltschaft Graz prüft seither, ob der Tod der alten Dame durch ein früheres Einschreiten eines Arztes verhindert hätte werden können. Rechtlich laufen die Ermittlungen gegen die Krankenschwester wegen des Verdachts des Quälens oder Vernachlässigens einer wehrlosen Person. Der Strafrahmen beträgt im Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft, da ein Todesfall vorliegt.

Das Diakoniewerk hat bereits Konsequenzen gezogen: Die Mitarbeiterin, die jahrzehntelange Erfahrung im Pflegebereich hatte, wurde an dem Tag entlassen, an dem die Klientin starb. Außerdem zeigte die Heimleitung die Verdächtige an.

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