Während die neue Verordnung dem Ex-Minister und zuständigen Beamten seines früheren Ressorts eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch eingebracht hat, gehen zu dem kontroversiellen Thema die Wogen hoch.
SPÖ-Staatssekretärin hält an Novelle fest
Vor wenigen Tagen kam von FPÖ-Tierschutzsprecherin Irene Eisenhut in der Causa ein Vorstoß. Sie forderte, die "faktenwidrig erteilte Verordnung zum Verbot des Gebrauchshundesports in Österreich sofort zurückzunehmen“. Doch im zuständigen Staatssekretariat von Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) denkt man nicht daran, vor Inkrafttreten der Novelle noch irgendetwas daran zu ändern, bestätigt ein Sprecher.
Man habe keine Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Verordnung. Und was die drohenden Probleme und Einschränkungen für künftige Schutzhunde von Polizei und Bundesheer anbelangt, sei man mit den Ministerien im Austausch.
800.000 Hunde in Österreich registriert
Die öffentlich höchst emotionale Diskussion der vergangenen Tage zeigt, dass wenn es um das zweitliebste Haustier der Österreicher geht, die Stimmung rasch eskaliert. In einschlägigen Foren wird heftig über die Gesetzesänderung diskutiert und gestritten. Besonders das bewusste "scharf“ machen von Schutz- und Gebrauchshunden wird von "Tierschutz Austria“ und anderen Organisationen massiv kritisiert, da gezielt die Angriffs- und Verteidigungsbereitschaft des Hundes dabei trainiert werde.
Das Tier wird bei der Ausbildung auf eine Person mit Beißärmel losgelassen. Dieses Training ist nicht nur fixer Bestandteil der Diensthunde-Ausbildung von Polizei, Bundesheer oder Zoll, sondern auch ein Teil des international anerkannten Gebrauchshundesports.
Kampfhandlungen zwischen Mensch und Hund
Dieser besteht aus drei Teilen: der Fährtenarbeit, der Unterordnung und dem Schutzdienst. Genau dieser Schutzdienst wird nun für Private verboten, weil dabei Kampfhandlungen zwischen Mensch und Hund bewusst nachgestellt werden. Tierschutzorganisationen sprechen von einem "großen Stress und physischer Belastung“ für die Hunde. Außerdem seien die Trainings nicht selten mit Gewaltanwendung verbunden.
Antrainierter Gehorsam
Ein Aufschrei gegen die Gesetzesnovelle kommt hingegen von verantwortlichen Hundetrainern, Züchtern und auch Hundevereinen – allen voran dem größten österreichischen Hundedachverband ÖKV (Österr. Kynologenverband). Gut ausgebildete Schutz- und Gebrauchshunde seien "auf Grund ihres antrainierten Gehorsams kein Sicherheitsrisiko für die Gesellschaft – im Gegenteil".
"Gebrauchshunde werden trainiert und umfangreich geprüft, um in verschiedenen Bereichen wie Sicherheit, Rettung und Sport eingesetzt zu werden“, heißt es beim Kynologenverband.
Verschiedenste Disziplinen des Hundesports
Die Befürworter argumentieren, dass die Novelle nur einen kleinen Teil des Gebrauchshundesports verbietet und andere Hundesport-Disziplinen wie Agility oder Mantrailing davon völlig unberührt sind.
Der ÖKV bezeichnet es hingegen als "umstrittene Allmachtsverordnung“ und hat Rauch bei der WKStA angezeigt. Man sieht in der am 28. Februar erlassenen Verordnung einen "klaren Verfassungsbruch“. Denn der Schutz des Menschen vor dem Tier sei Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei und verfassungsgesetzlich den Bundesländern vorbehalten.
Keine Stellungnahmen erlaubt
Laut FPÖ habe Rauch die Novelle unmittelbar vor seinem Abgang als Minister durchgeboxt, "ohne Begutachtungsverfahren und ohne der Möglichkeit Stellungnahmen dazu abzugeben“, so Tierschutzsprecherin Irene Eisenhut.
Das sagt Johannes Rauch
Auf Nachfrage nahm Ex-Minister Johannes Rauch am 3. April zu der Causa rund um die Anzeige bei der WKStA erstmals Stellung. "Nach dem grausamen Tod einer Joggerin in Oberösterreich vor eineinhalb Jahren war für mich klar: Das gezielte Beiß- und Angriffstraining für Hunde muss verboten werden. Hunde, die als Waffe abgerichtet werden, sind gefährlich für Menschen. Das Training ist eine Qual für die Tiere, die aggressiv unter Druck gesetzt werden und häufig Verletzungen an Zähnen, Wirbelsäule und Gelenken erleiden. Mit harmlosem Hundesport hat das nichts zu tun", so Rauch.
Wie er erklärt, habe er nach "langen, ergebnislosen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner" die entsprechende Verordnung deshalb am letzten Tag seiner Amtszeit unterzeichnet. Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit sei für ihn absurd. "Es lag in meiner Verantwortung als für Tierschutz zuständiger Minister, Tierleid zu verhindern. Die Verordnung nimmt daher ausschließlich auf Tierschutz Bezug und nicht auf die sicherheitspolizeilichen Belange der Bundesländer", erklärt Rauch.
Die Ausbildung von Diensthunden bei der Polizei, dem Bundesheer und dem Zoll ist in der Verordnung ausdrücklich ausgenommen. "Dass auch ihre Ausbildung unmöglich würde, ist nur eine von mehreren falschen Behauptungen", so der frühere Minister.
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