Kampf gegen Luft-100er: "Gehe bis nach Brüssel"

Christian Schöffthaler hat absichtliche gegen das Tempolimit verstoßen
Damit Elektro-Autos schneller fahren dürfen, will Tiroler nach erster Niederlage nun das Verfassungsgericht anrufen.

Beim Landesverwaltungsgericht hat Christian Schöffthaler zuletzt eine Niederlage einstecken müssen. "Aber damit habe ich gerechnet", sagt der Anwalt aus dem Tiroler Oberland. Er war im Vorjahr, wie berichtet, mehrfach mit seinem Elektroauto auf der Autobahn zu schnell gefahren, um eine Strafe zu kassieren. Schöffthaler stößt es sauer auf, dass Beschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) auch für Fahrzeuge gelten, die keine Schadstoffe ausstoßen.

Mit der Beschwerde gegen die Tempo-Strafe hat der Tiroler eine Möglichkeit ergriffen, die in seinen Augen unfaire Regelung auszuhebeln. Dass das Landesverwaltungsgericht den Einspruch abgewiesen hat, erklärt sich für Schöffthaler dadurch, "dass es sich beim IG-L um ein Bundes- und kein Landesgesetz handelt. Und dort steht drinnen, dass Elektroautos nicht von entsprechenden Tempo-Limits ausgenommen sind. Darum muss ich es jetzt beim Verfassungsgerichtshof versuchen."

Österreichweit relevant

Die Entscheidung könnte nicht nur Auswirkungen auf Tirol haben, wo auf weiten Teilen der Autobahnen inzwischen dauerhaft Tempo 100 nach dem IG-L gilt. Je nach Schadstoffbelastung werden Geschwindigkeitsbegrenzungen auch in Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark geschaltet. So soll die Schadstoffbelastung gesenkt und die Luft verbessert werden.

Genau hier hakt es aber für den Juristen aus Imst: "Es geht bei diesen Tempolimits nur ums Abstrafen, aber nicht darum nachhaltige Anreize zu schaffen." In der EU-Verordnung, auf der IG-L fußt, heißt es, dass die Staaten nachhaltige Anreize zur Verbesserung der Luft zu schaffen hätten. Und genau ein solcher Anreiz wäre es für Schöffthaler, wenn etwa E-Autos schneller fahren dürften als Benzin- oder Dieselfahrzeuge. "Ich bin kein Auto- oder Öko-Fanatiker. Aber hier geht es um die Verbesserung der Luft." Der Anwalt verweist darauf, dass E-Autos in Kalifornien etwa über den Pannenstreifen an Staus vorbeifahren dürften.

Erleidet Schöffthaler vor dem Verfassungsgerichtshof ebenfalls eine Niederlage, ist der Rechtsstreit für ihn noch nicht beendet. "Diese Sache wird in Wien entschieden. Oder in Brüssel", gibt sich der Tiroler kämpferisch. Die nächste Beschwerde ist jedenfalls bereits in Arbeit.

Verkehrssicherheit

Das Tiroler Landesverwaltungsgericht räumt in seiner Begründung für die Abweisung der Beschwerde dem Ansinnen Schöffthalers wenig Erfolgschancen ein und verweist unter anderem auf die Verkehrssicherheit. Um die zu gewährleisten, sei eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Fahrzeuge durchaus zulässig, heißt es etwa. Denn unterschiedliche Tempolimits würden den Verkehrsfluss beeinträchtigen und somit die Verkehrssicherheit gefährden.

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