Kärntner wegen tödlichen Faustschlags zu vier Jahren Haft verurteilt

(Symbolbild)
Streit nach gemeinsamem Trinken bis spät in die Nacht. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 51 Jahre alter Mann aus dem Bezirk Klagenfurt-Land ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im vergangenen November in einem Gasthaus seinem Nachbarn mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dieser schlug mit dem Hinterkopf am Boden auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

22 Vorstrafen, 13 davon einschlägig, hat der gelernte Fleischer aufzuweisen, wie Richter Manfred Herrnhofer zum Auftakt des Schöffenprozesses bekannt gab. An jenem Abend hatte er mit seinem Nachbarn bis spät in die Nacht getrunken, beide Männer waren stark alkoholisiert. Plötzlich gerieten die beiden in Streit, der 51-Jährige schlug zu. Sein Kontrahent schlug mit dem Hinterkopf am verfliesten Boden auf. Dabei erlitt er eine Gehirnschwellung und Blutungen im Gehirn, denen er wenig später erlag.

Nach dem Faustschlag, so sagte eine Kellnerin als Zeugin aus, habe sein Gesicht einen "starren Gesichtsausdruck" bekommen und der Mann sei nach hinten umgefallen. Sie habe Puls und Atmung des Mannes kontrolliert. "Er hat aber keine mehr gehabt." Sie habe geschrien, man solle Notarzt und Rettung rufen. Der Angeklagte habe dann zu ihr gesagt, dass man keinen Notarzt brauche, nach einem K.-o.-Schlag komme das Opfer schon wieder zu sich. Sie habe den Liegenden in Seitenlage gebracht und dann den Wirt alarmiert.

Bier und Whisky

Bier und Whisky hätte er getrunken, und nicht wenig, sagte der Angeklagte. Dass er zugeschlagen hatte, bestritt er nicht, im Lauf des Verfahrens änderte er aber seine Beschreibung der Auseinandersetzung mehrmals. Bei seiner ersten Vernehmung in der Tatnacht hatte er noch gemeint, er habe mit dem Ellbogen zugeschlagen, nachdem er selbst einige Ohrfeigen erhalten hätte - bei dieser Gelegenheit verweigerte der 51-Jährige auch den Alkotest. Als er am folgenden Nachmittag vernommen werden sollte, hatte er allerdings noch 2,44 Promille und war nicht vernehmungsfähig. Bei späteren Aussagen gab er an, mit der Faust zugeschlagen zu haben, bestritt aber, dass es zuvor einen Streit gegeben habe.

Staatsanwältin Doris Kügler forderte eine "angemessene Bestrafung", der Vertreter der Witwe unterstrich, dass der Tod des Opfers dramatische Folgen für die Familie gehabt habe. Die Firma des Opfers sei in Konkurs, das Wohnhaus der Witwe habe als Besicherung für Verbindlichkeiten gedient und werde auch weg sein. Der Verteidiger bat um ein mildes Urteil.

In der Begründung erklärte Herrnhofer, an der Schuld des Mannes bestehe kein Zweifel. Er habe seinen Kontrahenten vorsätzlich niedergeschlagen. Bei einer Höchststrafe von 15 Jahren sei das Geständnis als mildernd zu werten, es gebe aber eine Reihe von Erschwerungsgründen, wie etwa die 13 einschlägigen Vorstrafen, auch wenn diese schon lange zurückliegen würden. Der 51-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Kügler gab keine Erklärung ab.

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