Kärnten wählt am 28. Februar Gemeinderäte und Bürgermeister

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Urnengang in allen 132 Gemeinden. Notwendige Stichwahlen finden dann zwei Wochen später statt.

Die Kärntner Bevölkerung wird am 28. Februar zu den Urnen gerufen. Gewählt werden sowohl die Gemeinderäte der 132 Kärntner Gemeinden als auch deren Bürgermeister. Stichtag für die Kommunalwahlen ist der 26. Dezember, wer an diesem Tag seinen 16. Geburtstag hinter sich, seinen Hauptwohnsitz in Kärnten hat und österreichischer Staatsbürger oder EU-Bürger ist, darf seine Stimme abgeben.

Die Ausgangslage: Die SPÖ stellt 60 Gemeindeoberhäupter, die ÖVP hält bei 42 Bürgermeistern und die FPÖ bei 24. Die Angaben über die Bürgermeisterzahlen stammen von den Parteien selbst und beinhalten auch jene Kandidaten, die mit Namenslisten angetreten, aber politisch zuordenbar sind.

Die Zahlen der Landeswahlbehörde unterscheiden sich von dieser Rechnung, ÖVP und FPÖ haben hier um einige Gemeindechefs weniger. Die slowenische Einheitsliste stellt zwei Bürgermeister, in Bad Eisenkappel und Globasnitz. In St. Georgen im Lavanttal ist Karl Markut Bürgermeister, er trat 2015 für das Team Kärnten an. Dazu kommen drei Namenslisten-Bürgermeister, die nicht direkt einer Partei zuordenbar sind. Keine Gemeindeoberhäupter stellen die Grünen und die NEOS.

Drei Wochen nach dem Stichtag, also Mitte Jänner, wird die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten veröffentlicht, danach gibt es noch Einspruchsmöglichkeiten. Für die Parteien von Bedeutung ist die Deadline für das Einbringen von Wahlvorschlägen. Diese müssen spätestens am 37. Tag vor der Wahl eingebracht werden. Das ist diesmal Freitag, der 22. Jänner, um 12.00 Uhr mittags.

Damit ein Wahlvorschlag auch von der Wahlbehörde akzeptiert werden kann, muss er von Mandataren unterschrieben sein. Hat der Gemeinderat elf bis 19 Mitglieder, genügen zwei Unterschriften, hat er 20 oder mehr Mitglieder, braucht es drei Unterschriften. Ist eine Partei nicht im Gemeinderat vertreten, heißt es Unterschriften Wahlberechtigter sammeln. Notwendig sind pro Gemeinde doppelt so viele Unterstützungserklärungen wie der Gemeinderat Mitglieder hat, also mindestens 22 und höchstens 90.

Um bei der Bürgermeister-Direktwahl antreten zu können, muss die nominierte Person am ersten Listenplatz der Partei gereiht sein, für die sie antritt. Notwendig ist auch die österreichische Staatsbürgerschaft, eine Voraussetzung, die für ein Gemeinderatsmandat nicht gilt, dafür können auch Bürger aus anderen EU-Staaten kandidieren, so sie in Kärnten ihren Hauptwohnsitz und das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Die Wähler haben bei der Gemeinderatswahl die Möglichkeit, drei Vorzugsstimmen abzugeben, allerdings nur innerhalb der gleichen Partei.
In Pandemiezeiten sind Wahlen eine besondere Herausforderung. Laut Wahlbehörde hat man vom Land Kärnten bereits eine Reihe von Vorschlägen erhalten, wie ein ansteckungsfreier Wahlgang sichergestellt werden kann. So sollen die Menschen aufgerufen werden, ihre eigenen Kugelschreiber mitzubringen, die Wahlzellen ständig desinfiziert und die Räume regelmäßig gelüftet werden. Maske und Sicherheitsabstand sind ohnehin Corona-Standard.

Dazu soll auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen werden. Wer übrigens eine - schriftlich - beantragte Wahlkarte am Gemeindeamt selbst abholt, kann dort auch gleich wählen und die Wahlkarte abgeben. Diese Möglichkeit hatte es schon bei den letzten Kommunalwahlen 2015 gegeben. Die Wahlkarten müssen jedenfalls bis zum Schließen des letzten Wahllokales in der Heimatgemeinde eingelangt sein, um mitgezählt zu werden.

Zusätzlich gibt es die Vorwahltage, die am neunten Tag vor dem tatsächlichen Wahltermin angesetzt werden müssen. In jeder Kommune muss mindestens ein Wahllokal geöffnet haben, und zwar für eine Mindestzeit von zwei Stunden und jedenfalls von 18.00 bis 19.00 Uhr. Die Vorwahl-Termine sind also diesmal der 19. Februar und der 5. März - letzterer für die Bürgermeister-Stichwahlen, die in den Gemeinden, wo am 28. Februar kein Kandidat über 50 Prozent kommt, am 14. März durchgeführt werden müssen.

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