Kärnten bläst zum "Halali" auf Raben

In Kärnten wird hauptsächlich Mais angebaut – ein Eldorado für Raben
Zur Abwendung von Schäden wird die Schonzeit verkürzt, 21.656 Vögel dürfen bejagt werden.

Rabenvögel sorgen laut einem aktuellen Monitoring der Kärntner Jägerschaft für erhebliche Schäden in der Kärntner Landwirtschaft und an Tierbeständen. Die Landesregierung wird daher am Dienstag eine Verordnung zur verkürzten Schonzeit von Aaskrähen, Eichelhähern und Elstern verabschieden. Exakt 21.656 Vögel dürfen demnach im Jahr 2016 erlegt werden.

Acker-, Getreide-, Mais-, Obst-, Wein- und Gemüseanbaubetriebe klagen vermehrt über die Rabenplage. "Betroffen sind vor allem Biobauern, weil sie beim Anbau auf Beizmittel verzichten. In Schwärmen fallen die Tiere über die Felder her und picken die Saat aus dem Boden", erklärt Roman Kirnbauer, Verantwortlicher für Landwirtschafts- und Forstrecht in der Kärntner Landesregierung, die Problematik.

Fensterdichtungen

Die Einbußen treten primär bei Maiskulturen auf, die in Kärnten auf mehr als einem Drittel der Ackerflächen angebaut werden und damit eine Haupterwerbsquelle in der Landwirtschaft darstellen. Kirnbauer ergänzt: "Die Schäden haben teilweise beträchtliche Ausmaße angenommen und Erntegüter sowie Silagekonservierungen (dort werden schützende Folien zerstört, wodurch es zu einem Sauerstoffeintritt und damit verbundenen Fehlgärungen kommt, Anm.) erfasst. Die Tiere sind inzwischen so frech, dass sie sogar Fensterdichtungen beschädigen, indem sie sie herauspicken."

Angriffe auf Weidevieh

Einem Bericht der Kärntner Landwirtschaftskammer ist außerdem zu entnehmen, dass Rabenvögel vermehrt durch Angriffe auf Weidevieh – speziell werden Kälber und Lämmer erwähnt – auffallen würden. Der Kärntner Wildbiologe Thomas Huber attestiert den Tieren zusätzlich eine "hohe Intelligenz und Lernfähigkeit. Das hat eine gewisse Dominanz zur Folge und drängt andere Arten zurück."

Aus dieser Vielzahl von Gründen sieht man in Kärnten Handlungsbedarf: Die derzeit ganzjährig geschonten Federwildarten Aaskrähe (Raben- und Nebelkrähe), Eichelhäher und Elster werden per Verordnung ab kommendem Jahr nur noch vom 16. März bis 15. Juli geschützt sein; außerhalb dieser Zeit wird "in Ermangelung einer anderen zufriedenstellenden Lösung", wie es im Amtsvortrag heißt, zum Halali geblasen.

Flächendeckend

"Bisher musste ich Einzelbescheide für diverse Regionen und Bezirke zur Bejagung ausstellen. Nachdem das Problem aber ein flächendeckendes wurde, kommt es zur Verordnung", begründet Jagdreferent Christian Ragger (FPÖ) die Maßnahme.

Die "Entnahme- bzw. Abschusshöchstzahl" ist exakt für alle acht Kärntner Jagdbezirke geregelt und aufgeschlüsselt. Sie darf insgesamt pro Jagdjahr 7304 Aaskrähen, 10.966 Eichelhäher und 3386 Elstern nicht überschreiten. Fast ein Viertel betreffen den Bezirk Klagenfurt, wo 4874 Rabenvögel bejagt werden dürfen.

Jede Abschuss ist vom Jagdausübungsberechtigten mit dem Datum der Erlegung dem zuständigen Bezirksjägermeister zu melden. Dieser wiederum hat die Einhaltung der Abschusskontingente zu überprüfen und dem Land bis April jedes Jahres mitzuteilen.

Die Verordnung tritt am 15. Juli 2016 für zwei Jahre in Kraft.

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