Justiz weist Staatsfeinde in die Schranken

Ein richtungsweisender Prozess ist in erster Instanz beendet
Analyse: Die hohen Haftstrafen im Hochverratsprozess sind exemplarisch und richtungsweisend.

Die Staatsanwaltschaft Graz wagte sich auf dünnes Eis. Hochverrat unter Gewaltandrohung sowie staatsfeindliche Verbindung hat noch keine Anklagebehörde bis zu einer Verhandlung durchgeboxt. Mutmaßliche Putschisten in der Zweiten Republik vor Gericht? Denkunmöglich.

Bis jetzt.

„Staatenbund-Präsidentin“ Monika U., ihrem Stellvertreter sowie sechs weiteren führenden Mitgliedern des „Staatenbundes“ warf der Ankläger nämlich genau das vor: versuchte Bestimmung zum Hochverrat. Denn sie „hätten sich nicht selbst die Hände schmutzig gemacht“, wie er anmerkte. Das hätte das Bundesheer erledigen sollen: In Briefen wurde es aufgefordert, eine Übergangsregierung zu bilden.

Die Verteidigung verhöhnte diese Aufforderungsschreiben als „Herzerlbriefe“, frei nach dem Emblem des „Staatenbundes“, einem Herz. Nicht wert, ernst genommen zu werden. Aber nur weil etwas niedlich aussieht, ist dessen Inhalt rechtlich nicht zu verniedlichen: Soldaten sind bewaffnet. Theoretisch wäre es ihnen also möglich, zu tun, was die Staatsverweigerer forderten - demokratisch gewählte Politiker festzusetzen. „Das ist nichts anderes als Mord am Rechtsstaat“, verglich der Ankläger.

Änderung der Verfassung

Wären es nur diese Schreiben allein, könnte man der Argumentationslinie der Anwälte etwas abgewinnen und die Anklage als überzogen betrachten. Aber es geht um die Masse: Die Truppe hat seit 2015 rund 2700 Mitglieder angezogen. Man rief einen eigenen Staat aus und gründete eigene Bundesländer - das zielt auf Änderung der Verfassung ab und gilt als Hochverrat.

„Präsidentin“ U. bezeichnet die Republik als Firma, die von „acht Banken“ beherrscht werde. Überhaupt würden „jüdische Eliten Menschen versklaven“: Diese Diktion hat Vorbilder in der Geschichte. Steuern oder Schulden zahlen? - Unnötig, befindet die 42-Jährige.

Das Gericht zog am Freitag eine klare Grenze: „Es war ein klares Signal zu setzen, dass diese Republik so etwas nicht toleriert. Diese staatsfeindlichen Tathandlungen gefährden die Demokratie.“ Monika U. und ihr Vize wurden des Hochverrats schuldig gesprochen, sie müssen 14 bzw. 10 Jahre in Haft. Die Geschworenen differenzierten: Die weitere Führungsriege wurde vom Hochverrat freigesprochen, aber alle Angeklagten gesamt sind der staatsfeindlichen Verbindung schuldig. Je nach Distanzierung von der Ideologie fielen die Haftstrafen aus: Sie bewegen sich zwischen neun Monaten bedingt und drei Jahren teilbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richtungsweisend ist es aber bereits. Es gibt außer dem „Licht und Liebe“ propagierenden „Staatenbund“ weitere staatsfeindliche Verbindungen - bei deren Mitgliedern wurden Bombenpläne gefunden.

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