Justiz greift hart durch: Rekord bei Haftstrafen

Der Sicherheitsbericht 2012 über die Tätigkeit der Strafjustiz weist aus, dass die Strafen immer strenger werden, der Erfolg aber ausbleibt
64 Prozent der Verurteilten bekamen Gefängnisstrafen. Die Zahl der Rückfalltäter sinkt trotzdem nicht.

Wer auch immer in der neuen Regierung das Justizministerium übernimmt, er oder sie wird die Ausgaben für den Strafvollzug in den Griff bekommen müssen. Aus dem Sicherheitsbericht 2012 ergibt sich, dass jeder Häftling pro Tag im Schnitt bereits 107 Euro kostet. Zum Vergleich: 2007 errechnete man noch 89 Euro.

Justiz greift hart durch: Rekord bei Haftstrafen
„Es ist fragwürdig, ob sich diese Kosten überhaupt rechnen“, sagt der Kriminalsoziologe Arno Pilgram. Denn die auch von Strafrichtern vertretene populäre These, dass hohe Haftstrafen Abschreckung brächten, lässt sich nicht belegen. Ganz im Gegenteil: Der Rückfall erfolgt umso schneller und mit einem umso schwereren Delikt, desto strenger die erste Strafe ausgefallen ist.

„Der Hausbrauch in einem Gericht hat starken Einfluss.“
- Arno Pilgram, Kriminalsoziologe

Drei Viertel aller Täter, die 2008 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurden, haben bis 2012 nichts mehr angestellt. Aber mehr als die Hälfte aller 2008 zu einer Freiheitsstrafe Verdonnerten wurden erneut straffällig; und zwar so schwer, dass sie wieder eine Gefängnisstrafe bekamen. Die bedingte Geldstrafe mit der so erfreulichen geringen Rückfallquote wurde 2010 – abgeschafft!

Pilgram sagt, wenn man als Ersttäter gleich mit unbedingter (Geld-)Strafe einsteige, sei man schneller bei der ersten (zunächst bedingten, dann unbedingten) Haftstrafe angelangt.

Ost-West-Gefälle

Die Haftstrafen haben im Vorjahr ein Rekordniveau erreicht: 64 Prozent aller in Österreich gefällten Urteile sind Haftstrafen (2008 waren es 58 Prozent). Die Geldstrafen gehen zurück, und sie werden regional ganz unterschiedlich verteilt: In manchen Oberlandesgerichtssprengeln machen sie nur 15 Prozent von allen Strafen aus, in anderen bis zu 66 Prozent.

Wobei sich das seit Jahrzehnten diskutierte Ost-West-Gefälle noch weiter ausgewachsen hat: Im Sprengel Wien werden drei Mal so häufig Freiheitsstrafen verhängt wie im Sprengel Innsbruck. Bei der vorzeitigen bedingten Entlassung ist es ähnlich: In Wien sitzen 30 Prozent der Häftlinge ihre Strafe fast oder ganz bis zum letzten Tag ab, in Innsbruck nur sechs Prozent, dort wird jeder zweite schon nach Verbüßung der halben Zeit auf Bewährung entlassen.

Wenn die hohen Gefängnisstrafen nur viel kosten, aber nichts bringen, warum werden sie dann von den Richtern immer noch verhängt?

„Die Aufgabe der Richter ist die Bestrafung als öffentliches Symbol“, sagt Kriminalsoziologe Pilgram: „Abschreckung ist ihr Kalkül. Wenn die Politik solche Signale verkauft, dann ist auch die Rechtsprechung dafür empfänglich.“

Und warum sind die Richter im Osten dafür empfänglicher als die im Westen?

„Das kann mit der Ausbildung zusammenhängen. Auf den Unis in Westösterreich saßen die Reformer, auf denen im Osten die Reformgegner. In letzter Zeit hat sich das geändert, aber der Generationswechsel in der Strafjustiz braucht Zeit.“

Es gibt einen „Hausbrauch“, der sich von Tür zu Tür fortsetzt. Im strengen Osten hat das ausschließlich mit Strafrichtern gefüllte Graue Haus großen Einfluss auf die Rechtsprechung im gesamten Sprengel, „das ist eine eigene Subkultur“ (Pilgram). In Innsbruck sind Straf- und Zivilrichter gemischt, „das ist ein anderes Milieu“.

Weisungen

Der Kriminologe und langjährige Gefängnischef Wolfgang Gratz hat kürzlich bei einer Tagung in Linz aus dem Mund von teilnehmenden Richtern gehört: „Bei uns in Linz ist das eben so.“ Dass man unabhängigen Richtern nichts dreinreden kann, hat sein Gutes. Gratz plädiert dafür, das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber Staatsanwälten zu nutzen, um strafrechtspolitische Ziele umzusetzen. „Die Weisung, ob Faymann angeklagt wird oder nicht, ist fragwürdig. Aber wenn man schon ein Weisungsrecht hat, könnte man Staatsanwälte zu Steuerungsmaßnahmen anleiten.“

Etwa dazu, milde Strafen für Bagatelldelikte nicht zu beeinspruchen. Oder statt Anklage und Strafe die erfolgreiche Diversion (Tatausgleich, gemeinnützige Leistung, Geldbuße) anzuwenden.

Der typische Häftling ist Österreicher (54 Prozent aller Gefangenen), ledig (63 Prozent), war vor der Haft Mitbewohner oder Untermieter (73 Prozent), hat höchstens einen Pflichtschulabschluss (64 Prozent) und lebte bis zum Einrücken im Gefängnis von Notstandshilfe oder überhaupt ohne Einkommen (57 Prozent). Er sitzt im Schnitt 1503 Tage hinter Gittern (2011 waren es 1480 Tage).

Ausländer haben im Strafvollzug wenig Chancen auf Ausgänge. Nur 15 Prozent durften ein Mal auf Freigang, während das 51 Prozent der Österreicher gewährt wurde.

Geld 2005 wurden noch 17.756 Geldstrafen ausgesprochen, 2012 waren es 10.778.

Unterschiede In Tirol und Vorarlberg ist die Geldstrafe die Regel (66 % aller Strafen), in Wien die Ausnahme (15,7 %).

Rückfall nach der Haft 60 % aller Täter, die ihre Strafe bis zum Schluss absitzen, werden rückfällig. Aber nur 43 % jener, die früher herauskommen.

Kommentare