Junge Flüchtlinge schlecht betreut

Junge Flüchtlinge schlecht betreut
Laut einem Gutachten seien viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge rechtswidrig untergebracht.

Alireza und Roan (beide 17 Jahre alt) kennen einander schon aus ihrer Heimat Afghanistan. Gemeinsam sind sie vor eineinhalb Jahren nach Österreich geflüchtet. Alireza spricht mittlerweile fast perfekt Deutsch. Er ist gut integriert, engagiert sich jedes Wochenende bei der Freiwilligen Feuerwehr und besucht das Gymnasium.

Roan kann bis heute nur "Hallo", "Guten Morgen" und "Wie geht’s" auf Deutsch sagen. Er würde gerne in die Schule gehen, darf aber nur am Deutschkurs teilnehmen. Er hat immer noch keine Freunde in Österreich gefunden. Seine einzige Bezugsperson ist Alireza.

Was der Unterschied zwischen den beiden Flüchtlingen ist? Alireza ist in einer sozialpädagogisch betreuten Wohngemeinschaft mit sieben weiteren Jugendlichen in Niederösterreich untergebracht. Er hat eine Bezugsperson, jemand, der sich um ihn kümmert, mit ihm Behördengänge erledigt.

Roan lebt in einem Großquartier mit Erwachsenen in der Steiermark. Er ist ganz auf sich alleine gestellt. Er hat niemanden, der ihn fördert, niemanden, der ihm hilft.

Zufall entscheidet

Junge Flüchtlinge schlecht betreut
honoarfrei. SOS Kinderdörfer, Clearinghouse, UMF, Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Wo ein minderjähriger Flüchtling in Österreich untergebracht wird, entscheidet eine Aktenzahl: Von den Verteilerzentren werden sie in die Länder überstellt. Dort übernimmt die jeweilige Kinder- und Jugendwohlfahrt die Obsorge. So sieht es das Gesetz vor. Die Jugendwohlfahrt sollte dann wie ein Elternteil agieren: Sie baut eine Beziehung zum Kind auf, kümmert sich um einen Schulplatz und um eine gute Ausbildung.

Doch in der Praxis sei das oft nicht der Fall. "Auf dem Papier übernimmt zwar die Jugendwohlfahrt die Obsorge, aber in der Realität bleiben asylwerbende Jugendliche oft nur grundversorgt", sagt Christian Moser, Geschäftsführer des SOS Kinderdorfs. 6000 junge Flüchtlinge seien derzeit in Österreich in der Grundversorgung. "Der Großteil von ihnen wird unzureichend betreut", sagt Moser. Minderjährige Flüchtlinge würden verwahrt und nicht betreut, sie hätten oft keine Tagesstruktur und keine Perspektive. SOS Kinderdorf hat bei Michael Ganner, Professor an der Universität Innsbruck, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der kommt nun zu dem Schluss, dass das nicht rechtskonform ist.

Junge Flüchtlinge schlecht betreut
Michael Ganner, Jurist, Universität Wien
"Alle Kinder sind gleich zu behandeln", sagt Michael Ganner. "Was der Staat für einheimische Kinder leistet, muss er auch für ausländische leisten." Eine Schlechterstellung sei nicht zulässig. Die Jugendwohlfahrt sei zur vollen Erziehung verpflichtet. Minderjährige Flüchtlinge hätten ein Recht auf Bildung – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – und eines auf Betreuung. Die Unterbringung in einem Massenquartier in der Grundversorgung ohne unzureichende Betreuung sei rechtswidrig: "Das entspricht nicht dem Kindeswohl", sagt Michael Ganner. Und das sei auch einklagbar.

Länder in der Pflicht

Dazu kommt, dass gar nicht klar ist, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge überhaupt in Österreich leben und wie viele davon unzureichend untergebracht sind und betreut werden (siehe Bericht rechts).

In der Obhut des SOS Kinderdorfes sind derzeit 300 minderjährige Flüchtlinge. Sie leben in Wohngemeinschaften. Gewünscht ist das aber nicht in jedem Bundesland. "In der Steiermark durften wir bis jetzt keine Wohngemeinschaft eröffnen", sagt Geschäftsführer Moser. Aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Doris Kampus war am Mittwoch keine Stellungnahme zu bekommen.

Junge Flüchtlinge schlecht betreut
Christian Moser Geschäftsführer der SOS Kinderdörfer
Das SOS Kinderdorf wird das Rechtsgutachten nun den jeweiligen Landesregierungen übermitteln und um Gespräche bitten: "Jedes Kind und jeder Jugendliche soll die selbe Chance haben. Die Herkunft sollte dabei keine Rolle spielen auch keine Aktenzahl", sagt Moser.

Kommentare