Nikotinbeutel-Verbot für Jugendliche: Ziehen andere Bundesländer nach?

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Der Suchtfaktor ist hoch, der Zugang leicht: Vorarlberg will den Verkauf von Nikotinbeuteln an Minderjährige verbieten. Andere Bundesländer halten nichts von Alterslimits.

Am Freitag endet die Begutachtungsfrist für eine Novelle des Vorarlberger Kinder- und Jugendschutzgesetzes. Die darin enthaltene Genuss- und Suchtmittelbestimmung – sie regelt die Alterslimits für den Konsum von Alkohol und Tabak – soll, wie berichtet, angepasst werden. Es ist die Reaktion auf einen bedenklichen Trend, der unter Jugendlichen grassiert.

Geplant ist, dass „sonstige Rausch- und Suchtmittel“, die „geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Abhängigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen“, in Vorarlberg künftig nicht an Minderjährige verkauft oder von diesen konsumiert werden dürfen.

Im Werbevisier

Was hier so sperrig umschrieben ist, zielt auf tabakfreie Nikotinbeutel ab. Dass sie unter anderem bei Pop-Konzerten, in der Nähe von Schulen oder im Rahmen von Trendsport-Events beworben werden, scheint kein Zufall zu sein.

Alternative zu Zigaretten?

Die Nikotinbeutel werden als hippes Lifestyle-Produkt und gesundheitsbewusste Alternative zu Zigaretten in Szene gesetzt. Da sie keinen Tabak enthalten, fallen sie nicht unter die Alters- und Werbebeschränkungen, die für Zigaretten gelten.

Die mit Aromen versetzten Beutelchen können deshalb von Minderjährigen problemlos erworben werden und haben längst in Schulen Einzug gehalten. Suchtexperten sind alarmiert (siehe Infobox unten). Beim Aufstellen von gesetzlichen Schranken sind die Länder jedoch mit höchst unterschiedlichem Tempo unterwegs.

"Schnell süchtig"

In Oberösterreich weiß man zwar, dass „Nikotin ein Nervengift ist, das relativ schnell süchtig macht, oft zu langen Abhängigkeiten führt und daher auch zu körperlichen Gefährdungen führen kann“. Deshalb sollen analog zu Vorarlberg „tabakfreie Nikotinbeutel sowohl in der Abgabe, als auch im Besitz und Konsum für unter 18-Jährige verboten werden“, heißt es aus dem Büro von SPÖ-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Der Prozess zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes habe aber gerade erst gestartet. Der Gesetzesentwurf soll im März 2023 in Begutachtung gehen, spätestens mit Jahresbeginn 2024 dann das Gesetz in Kraft treten.

"Evaluieren Jugendgesetz"

In Tirol ist sich die neue Sicherheitslandesrätin Astrid Mair (ÖVP) der Problematik ebenfalls bewusst und sagt: „Wir haben innerhalb der Koalition vereinbart, dass das Tiroler Jugendgesetz evaluiert werden soll, um die gesetzliche Lage an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.“ Mair wünscht sich aber „eine österreichweit einheitliche Vorgehensweise“.

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Tirols neue Sicherheitslandesrätin Astrid Mair (ÖVP)

Kein einheitlicher Weg

Von der ist derzeit aber noch keine Spur. Andrea Klambauer (Neos), Jugendschutz-Landesrätin von Salzburg, spricht sich etwa klar gegen eine eigene Regelung nach Vorarlberger Vorbild aus. Von einer Abstufung nach Alter beim Konsum der Nikotinbeutel hält sie nichts. Vielmehr ist sie überzeugt: „Die gesundheitliche Beurteilung liegt ganz klar beim Gesundheitsminister.“ Der sei aber säumig.

Ein Sprecher von Johannes Rauch (Grüne) spielt den Ball an die Länder zurück: „Der Jugendschutz in Bezug auf Konsum der Produkte ist Kompetenz der Bundesländer.“ Sache des Ministers ist aber das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz, dessen Anpassung sich derzeit in politischer Abstimmung befinde. Dieses Gesetz regelt unter anderem Werbeverbote und Warnhinweise bei Zigaretten. Eine Novelle könnte auch ähnliche Auflagen für Nikotinbeutel bringen.

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