Vorarlberg untersagt Abgabe von "Snus" an Jugendliche

Vorarlberg untersagt Abgabe von "Snus" an Jugendliche
Novelle des Jugendschutzgesetzes reagiert auf mögliches Suchtproblem. Die Nikotinbeutel enthalten keinen Tabak, aber hochkonzentriertes Nikotin.

Einen Nikotin-Kick ohne Tabak, das versprechen die kleinen Beutel, die in den vergangenen Jahren in Österreich immer häufiger konsumiert werden. Und zwar nicht nur von Erwachsenen, sondern zunehmend auch von Jugendlichen.

In dieser Altersgruppe wurde, wie berichtet, der unter die Lippen geschobene „Snus“ gerade in der Corona-Pandemie zum Trend. Denn hinter der Maske konnten die Nikotinbeutel selbst in der Schule unbemerkt konsumiert werden.

Da sie nicht unter das Tabakgesetz fallen, weil sie eben keinen Tabak enthalten, kann der sogenannte „Snus“ im Gegensatz zu Zigaretten auch von Jugendlichen erworben werden. In Vorarlberg wird diese Lücke nun mit einer Novelle des Kinder- und Jugendgesetzes, die gerade in Begutachtung ist, geschlossen.

Neben „Tabakwaren“ dürfen im Ländle künftig auch „sonstige Rausch- und Suchtmittel“ erst ab 18 Jahren abgegeben werden. Im Gesundheitsministerium wird ebenfalls an einer Gegenstrategie gearbeitet. Das süchtigmachende Nikotin ist in „Snus“ wesentlich höher konzentriert, als in Zigaretten. Suchtberater schlagen deshalb längst Alarm.

SPÖ sieht Forderung erfüllt

Die Vorarlberger Sozialdemokraten sieht mit der Novelle eine Forderung erfüllt, die sie schon seit längerem stelt. SPÖ-Gesundheitssprecherin Elke Zimmermann begrüßt, dass dem Anliegen nach mehr Jugendschutz nun Folge geleistet wird.

„Die Problematik der ‚Snus‘ und die damit verbundene, schwierige Situation im Jugendschutzgesetz sind nicht neu. Schon im Frühjahr haben wir darauf in einem Antrag hingewiesen und uns dafür eine entsprechende Lösung vorgeschlagen“, sagt sie.

Für Zimmermann ist die neue Regelung ein längst überfälliger Schritt: „Dass der Konsum von Snus genauso schädlich ist wie Rauchen, wissen wir nicht erst seit gestern. Beides hat höchst bedenkliche Auswirkungen auf die körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Daher ist es nur konsequent, wenn hier hinsichtlich der gesetzlichen Handhabung endlich die gleichen Regeln gelten.“

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